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Ab der fünften Kalenderwoche 2020 werden zwei neue Grundwassermessstellen in der Ortslage von Rußheim eingerichtet. Die Messstellen sind in der Nähe des Spiel-platzes zwischen Akazienring und Kirchenstraße sowie im Leimengrubenweg au-ßerhalb der Ortsbebauung auf Höhe der Hofstelle vorgesehen (siehe Anhang 1 und 2).
Durch die Errichtung der neuen Grundwassermessstellen wird das bestehende Grundwassermessnetz für die Beweissicherung verdichtet, um die Grundwasser-verhältnisse, beziehungsweise die grundwasserhydraulischen Auswirkungen im Umfeld der Insel Elisabethenwört auf der Gemarkung Dettenheim-Rußheim, vor al-lem bei Hochwasserzeiten im Rhein und bei Flutung des Rückhalteraums, zuver-lässig beschreiben zu können. Die für die Errichtung erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts Karlsruhe liegt vor.
Daneben werden vier bestehende Grundwassermessstellen im Bereich des Rhein-hochwasserdamms XXXI auf Höhe des Seglerheims der „Rheinbrüder“ instandge-setzt und für die Ausrüstung mit moderner Messtechnik vorbereitet (siehe Anhang 3).
Zusätzlich wird die bestehende Grundwassermessstelle 105/258-3 in der Ortslage Rußheim in der Rheinstraße auf Höhe der Hausnummern 43/45 einer Regeneration mittels Reinigung unterzogen (siehe Anhang 4).
Bei der Herstellung, Instandhaltung und Reinigung der Messstellen kann es lokal zu Geräuschentwicklung und Lärmbelästigungen kommen. Der Landesbetrieb Ge-wässer im Regierungspräsidium Karlsruhe bittet hierfür um Verständnis.
Weiterführende Informationen zum Rückhalteraum Elisabethenwört
Der Rückhalteraum Elisabethenwört ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrier-ten Rheinprogramms (IRP) in Baden-Württemberg. Er soll zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein geplant und gebaut werden. Das Projekt ist, wie alle IRP-Projekte am Rhein von öffentlichem Interesse und wurde in der Vergan-genheit intensiv diskutiert. In einer Abwägungsentscheidung wurden im Frühjahr 2018 eine kleine Dammrückverlegung sowie die Größe und Betriebsweise des Rückhalteraumes vom Land Baden-Württemberg ausgewählt. Die Entscheidung wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Um eine Dammrückverlegung auf Elisabethenwört umzusetzen, sind Baumaßnahmen notwendig. Es werden Dämme neu- und umgebaut sowie Maßnahmen zur Füllung und Entleerung des Rückhalte-raums umgesetzt. In der Entwurfsplanung werden seit Frühjahr 2018 die einzelnen Maßnahmen detailliert berechnet und geplant. Nach der Entwurfsplanung wird die Genehmigungsplanung erstellt. Hierbei werden alle Planungsbereiche mit den un-terschiedlichen Gutachten und dem Kartenmaterial bewertet und als Antragsunter-lagen zusammengestellt. Die Einreichung des Antrags zur Planfeststellung ist in 2020 vorgesehen.