Schlammbehandlung

Regelwerk - Vorhaben / Aktualisierung Merkblätter DWA-M 381 und DWA-M 383

Stabilisierung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung sind auf allen Kläranlagen zentrale Verfahrensschritte der Schlammbehandlung. Der Fachausschuss KEK-2 „Stabilisierung, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ bearbeitet diese Themen seit 1974 und hat zu den Verfahren zahlreiche Arbeitsberichte und Merkblätter vorgelegt.


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Die folgenden aktuellen Merkblätter stellen im DWA-Regelwerk eine solide fachliche Grundlage für die wichtigsten Verfahrensschritte der Schlammbehandlung dar:

  • DWA-M 368 Biologische Stabilisierung von Klärschlamm (2. Auflage, 06/2014)
  • DWA-M 381 Eindickung von Klärschlamm (10/2007)
  • DWA-M 366 Maschinelle Schlammentwässerung (2. Auflage, 02/2013)
  • DWA-M 383 Kennwerte der Klärschlammentwässerung (10/2008)
  • DWA-M 350 Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung (08/2014)

Zurzeit bearbeiten die Arbeitsgruppen KEK-2.3 Konditionierung und Entwässerungskennwerte und KEK-2.4 Eindickung und Entwässerung die Aktualisierungen der Merkblätter DWA-M 383 und DWA-M 381. Hierbei ist geplant, bereits im Laufe diesen Jahres überarbeitete Fassungen als Gelbdrucke der Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorzulegen. Darüber hinaus befasst sich der Fachausschuss sowie insb. die Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung“ aktuell mit den Auswirkungen der Mitbehandlung von Co-Substraten auf die Verfahrensstufen der Schlammbehandlung und wird voraussichtlich im Herbst einen entsprechenden Arbeitsbericht in der Korrespondenz Abwasser-Abfall veröffentlichen. In dieser Arbeitsgruppe soll weiterhin die Problematik der Stabilisierungskennwerte und ihrer notwendigen Zielwerte unter Berücksichtigung verschiedener Entsorgungswege bearbeitet werden.

Einen weiteren wichtigen Aspekt der Arbeit des Fachausschusses KEK-2 bilden die Fragen der Seuchen- und Phytohygiene (AG KEK-2.2 „Entseuchung“). Allerdings haben sich in Deutschland Verfahren für eine weitergehende hygienisierende Behandlung von Klärschlämmen nicht etabliert, da die Klärschlammverordnung für derart behandelte Schlämme keine zusätzlichen Verwertungsoptionen eröffnet. Die Erarbeitung eines technischen Regelwerkes im Bereich Hygiene bleibt daher in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben zunächst offen.

Schwerpunkt der weiteren Arbeit des Fachausschusses wird die Weiterentwicklung der oben genannten Merkblätter zur Stabilisierung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung sein. Hierbei wird in Zukunft auch zu prüfen sein, welche Merkblätter im Zuge künftiger Aktualisierungen zu DWA-Arbeitsblättern aufgewertet werden sollten. Darüber hinaus wird es in zunehmendem Ausmaß erforderlich sein, die auf nationaler Ebene durch die DWA beschriebenen Regeln der Technik mit den Arbeiten der europäischen und internationalen Normung zu verzahnen.

Für die künftige Bearbeitung dieses breiten Aufgabenfeldes im Bereich der Schlammbehandlung ist beabsichtigt, den Mitgliederkreis des Fachausschusses KEK‑2 und seiner Arbeitsgruppen kompetent zu erweitern. Hierzu werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerberinnen und Bewerber sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammbehandlung ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden internationalen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.

Interessenten melden sich bitte bis spätestens 1. September 2017 mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges in der DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, reifenstuhl@dwa.de.

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.