SSG zur Straßenentwässerung:

Zeitgemäße Neuordnung der Finanzierung dringend erforderlich

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) setzt sich anlässlich der gestrigen Sitzung seines Präsidiums für eine Neuordnung der Finanzierung der Straßenentwässerung ein.


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Damit soll die unsolidarische Finanzierungslösung zulasten der Städte und Gemeinden abgelöst werden. Nach dem Vorschlag des SSG müssten sich auch Bund, Land und Landkreise für ihre Straßen durch kostendeckende Gebühren an den Kosten der gemeindlichen Straßenentwässerung beteiligen.

Der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Stefan Skora aus Hoyerswerda, sagte hierzu: „Seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes und des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vor 25 Jahren beteiligen sich Bund, Länder und Landkreise allenfalls mit geringen Einmalzahlungen an den Kosten der Straßenentwässerung. Bei einer großen Zahl von Einleitungen ist kein einziger Cent geflossen. Die Finanzlöcher trägt letztlich die Gemeinde vor Ort und damit der örtliche Gebühren- und Steuerzahler.“

Für Verärgerung unter den Städten und Gemeinden sorgt nun die Absicht der Staatsregierung, die bisherige Praxis auf Dauer festzuschreiben. „Dieser Plan passt überhaupt nicht zu der neuen Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen, die seit Monaten von der neuen Staatsregierung beschworen wird“, so Skora. „In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gilt längst eine zeitgemäße Finanzierungslösung. Dort zahlen alle Straßenbaulastträger Abwassergebühren, wie jeder Bürger und Betrieb auch.“

In Zukunft sei mit höheren umweltrechtlichen Anforderungen an die Entwässerung der Straßenoberflächen und mit beträchtlichen Kosten für Nachrüstungen zu rechnen. Skora: „Auch diesen ungedeckten Scheck müssten die Kommunen wohl alleine bezahlen, wenn das Land seine bisherigen Entscheidungen nicht überdenkt.“

Hintergrund:

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werden Straßenflächen und die daran anliegenden Grundstücke in der Regel über dieselbe kommunale Entwässerungsanlage entsorgt. Das Sächsische Kommunalabgabenrecht und Straßenrecht ordnet für die Entwässerung von Straßenflächen eine Gebührenfreiheit an. Als Ersatz wird seit längerem eine pauschalierte Einmalzahlung angeboten, die in einer Verwaltungsvorschrift des Bundes, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien, festgelegt wird. Die Pauschalen sind allerdings so niedrig, dass sie bei weitem nicht ausreichen, um einen adäquaten Anteil der Kosten für den Bau und den Betrieb der Entwässerungsanlagen zu tragen. Bei Abwasserkanälen muss mit Betriebszeiten von 50 bis 80 Jahren gerechnet werden. Außerdem werden die Pauschalen nur bei einem Neubau bzw. Ersatzneubau bezahlt.

Sächsischer Städte und Gemeindetag e. V. direkter Link zum Artikel