Staatliche Beihilfen

Kommission erlässt zwei Beschlüsse über Beihilfen für deutsche Papierfabrik Propapier

Nach einer eingehenden Prüfung ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass eine deutsche Maßnahme zur Gewährung einer Investitionsbeihilfe für Propapier zum Bau eines Papierwerks in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.


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Sie stellte insbesondere fest, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfe auf die regionale Entwicklung ihre negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb überwiegen. Da das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission von 2008 in dieser Sache für nichtig erklärte (Sache T-304/08), hat die Kommission den Fall anhand der Vorgaben des Gerichts erneut geprüft. In einer getrennten Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass eine vom deutschen Staat gebaute neue Abwasserbehandlungsanlage mit umliegender Infrastruktur keine Beihilfe beinhaltet, da es sich dabei um eine allgemeine Infrastruktur handelt, die nicht Propapier gewidmet ist. Darüber hinaus decken die Propapier für die Abwasserbehandlung in Rechnung gestellten Gebühren die inkrementellen Kosten und enthalten keine staatliche Beihilfe.

Investitionsbeihilfe

2008 genehmigte die Kommission eine öffentliche Finanzierung in Höhe von 43,4 Mio. EUR, die Deutschland Propapier für ein Projekt im Umfang von 350 Mio. EUR für den Bau einer Papierfabrik in Eisenhüttenstadt gewährte (siehe IP/08/532). Eisenhüttenstadt liegt in einem benachteiligten Gebiet, das aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und der niedrigen Einkommen der Bevölkerung für Regionalbeihilfen in Betracht kommt. Nachdem der Smurfit Kappa, ein Konkurrent von Propapier, Klage eingereicht hatte, erklärte das Gericht der Europäischen Union im Juli 2012 die Entscheidung von 2008 für nichtig, weil die Kommission hätte prüfen müssen, ob die positiven Auswirkungen der Beihilfe auf die regionale Entwicklung ihre negativen Auswirkungen überwiegen.

Die Kommission leitete daraufhin im Mai 2013 ein Verfahren ein, um zu prüfen, ob die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen, und Bedenken nachzugehen, dass in den relevanten Papierbranchen zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung möglicherweise eine strukturelle Überkapazität bestand, die durch die Beihilfe aufrechterhalten oder verstärkt worden sein könnte.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Beihilfe mit den anwendbaren Regionalbeihilfeleitlinien aus dem Jahr 2007 (siehe IP/05/1653) und insbesondere den Regeln für große Investitionsvorhaben im Einklang stand. Zudem war die Beihilfe erforderlich, um Investitionen in der Region anzukurbeln, und stand in einem angemessenen Verhältnis zu den regionalen Nachteilen, die sie abfedern sollte. Laut einer Studie aus dem Jahr 2007 waren in der Papierbranche zusätzliche Investitionen erforderlich, um die steigende Nachfrage zu decken. Folglich lag keine strukturelle Überkapazität vor. Die Kommission berücksichtigte auch, dass durch die Investition 600 Arbeitsplätze geschaffen wurden, und kam zu dem Ergebnis, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfe bei weitem überwiegen.

Infrastrukturmaßnahmen

Aufgrund der Beschwerde eines Wettbewerbers von Propapier, der zufolge Deutschland durch den Bau einer gewidmeten Abwasserbehandlungsanlage, einer neuen Straße und eines Parkplatzes sowie durch den Ausbau des Oder-Spree-Kanals unzulässige staatliche Beihilfen zugunsten von Propapier gewährt habe, leitete die Kommission im Oktober 2010 eine Untersuchung ein. Darüber hinaus seien die von der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage erhobenen Gebühren angeblich niedriger als der Betrag, den ein Privatinvestor für diese Dienste berechnen würde.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die verschiedenen aus staatlichen Mitteln finanzierten Infrastrukturvorhaben in dem vor kurzem vergrößerten Industriepark, in dem das neue Propapierwerk liegt, nicht allein dem Papierwerk gewidmet sind, sondern allen potenziellen Kunden zu denselben Bedingungen zur Verfügung stehen. Daher handelt es sich bei ihnen um allgemeine Infrastrukturmaßnahmen, die Propapier keinen selektiven Vorteil verschaffen.

Die Kommission stellte ferner fest, dass die von der örtlichen Abwasseranlage berechneten Gebühren keine staatliche Beihilfe für Propapier enthalten, weil sie die inkrementellen Kosten der erbrachten Leistung decken. Dieser Ansatz wurde auch bei der Prüfung anderer Infrastrukturmaßnahmen (vor allem Flughafen-, Hafen- und Forschungsinfrastrukturen) zugrunde gelegt.

Hintergrund

Das Großunternehmen Propapier gehört zur Progroup AG, die Wellpappenrohpapier und Wellpappe produziert und vertreibt. Im neuen Papierwerk in Eisenhüttenstadt werden zwei Sorten von Wellpappenrohpapier – Testliner und Wellenpapier aus Altpapier – hergestellt. Das Investitionsvorhaben wurde 2007 aufgenommen und 2010 abgeschlossen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der heutigen Beschlüsse über das Beihilfenregister der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.23827 (Investitionsbeihilfe) und SA.36147 (Infrastrukturbeihilfe) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Europäische Kommission direkter Link zum Artikel