Stadt hält Einigung zum Rückkauf des Wassernetzes im Vergleichsweg für möglich

Bedauern über Absage der Netze BW

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 14. Juli, dem Landgericht Stuttgart mitgeteilt, dass ihrerseits eine gütliche Einigung mit der Netze BW über den Rückkauf des Wassernetzes auf der Basis des Vergleichsvorschlags der Kammer vom 10. Mai 2017 möglich erscheint.


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Der Gemeinderat hat diese Erklärung der Stadtverwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Juli, mit großer Mehrheit unterstützt. Das Gericht hatte auf der Basis des subjektiven Ertragswertes einen Kaufpreis von 280 bis 290 Mio. EUR vorgeschlagen.

Die Netze BW hat dagegen nach eigener Mitteilung vom Freitag den Vorschlag des Gerichts abgelehnt. „Ich bedauere diese Entscheidung der Netze BW“, sagte Erster Bürgermeister Michael Föll. „Das Gericht hat einen Weg aufgezeigt, der es uns an der oberen Grenze eines vertretbaren Kaufpreises ermöglicht hätte, zügig die Wasserversorgung zurück in städtische Hand zu bekommen, und der zugleich den wirtschaftlichen Interessen der Netze BW angemessen Rechnung getragen hätte.“

Damit wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt.

Die Stadt hatte im Juni 2013 Klage eingereicht, um einen Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2010 umsetzen zu können. Der Rat hatte damals beschlossen, die Stuttgarter Wasserversorgung selbst zu betreiben und diese weder ganz noch teilweise in der Hand von Privaten zu belassen. Weil die Verhandlungen der Stadt mit der EnBW zu keiner Einigung geführt hatten, beauftragte der Rat die Verwaltung, Klage einzureichen.

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