Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Bestehende unterirdische Rohrleitungen/ Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 789

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatt DWA-A 789 „Technische Regel was­sergefährdender Stoffe (TRwS): Beste­hende unterirdische Rohrleitungen“ ver­öffentlicht und zur Diskussion gestellt.


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Das Wasserrecht fordert hohe Sicherheitsmaßnahmen für unterirdische Rohrleitungen, die zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dienen. Diese Rohrleitungen müssen beispielsweise doppelwandig sein, und Undichtheiten müssen durch ein Leckanzeigegerät signalisiert werden.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) – vormals Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) – hat erstmals 1996 gemeinsam mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der betroffenen Wirtschaft eine Technische Regel für den Weiterbetrieb von bestehenden unterirdischen Rohrleitungen erarbeitet (DVWK-Regel 130/1996), die nicht den Verordnungen der Länder für  Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechen. Die Überarbeitung des im Juli 2010 in zweiter Fassung veröffentlichten Arbeitsblatts DWA-A 789 (TRwS 789) „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ wurde im Frühjahr 2014 aufgenommen.

Gegenüber der TRwS 789 (Juli 2010) erfolgte eine vollständige inhaltliche und systematische Überarbeitung. Dabei wurden insbesondere die Regelungen für bestehende unterirdische Rohrleitungen an die Praxiserfahrungen und die aktuelle Rechtslage angepasst.

Der überarbeiteten TRwS 789 (April 2016) liegen die Anforderungen der künftigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zugrunde. Ziel der TRwS 789 „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ ist es, für bestehende unterirdische Rohrleitungen, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen. Damit werden für vorhandene Rohrleitungen, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gleichfalls gerecht werden. Es werden technische Maßnahmen für Rohrleitungen beschrieben, z. B. Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art sowie zusätzliche Prüfungen. Die Kombination der in TRwS 789 beschriebenen Maßnahmen ist so festgelegt, dass Undichtheiten der Rohrleitung innerhalb bestimmter Zeiträume auszuschließen sind und somit einem Weiterbetrieb für diese Zeiträume zugestimmt werden kann.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erstellt.

Die TRwS 789 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.

Frist zur Stellungnahme: Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 789 (TRwS 789) wird bis zum 30. Juni 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,

Abwasser und Abfall e. V. (DWA)

Dipl.-Ing. Iris Grabowski

Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef

Tel: 02242/872 102, E-Mail: grabowski@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Anhang 1
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.