Trinkwasser muss fließen

Trinkwasser muss fließen
Trinkwasser muss fließen

Gesundheitsamt gibt Hygienetipps für das Lebensmittel Nummer eins

Seit 2012 muss Trinkwasser nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern zum Teil auch in privaten Haushalten untersucht werden. 413mal meldeten Eigentümer dem Gesundheitsamt seitdem bedenkliche Untersuchungsergebnisse. Oft konnten bauliche Mängel als Ursache ermittelt werden. „In vielen Fällen machen aber auch die Verbraucher Fehler, die dazu führen, das Trinkwasser ungenießbar wird“, betont Rüdiger Große, im Sachgebiet Gesundheitsschutz zuständig für die Trinkwasserüberwachung.


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Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und kann wie alle Lebensmittel verderben. Vor allem in nicht fließendem Leitungswasser (Stagnationswasser), egal ob es nun heiß oder kalt ist, können sich Bakterien so vermehren, dass das Trinkwasser ungenießbar oder gar gesundheitsschädlich ist. „Um das zu verhindern, muss das Leitungswasser regelmäßig fließen. Alle Leitungen, Wasserhähne und Duschbrausen, ganz besonders auch Gartenanschlüsse sind regelmäßig mit Trinkwasser zu durchspülen“, rät Rüdiger Große dringend. „Darauf muss jeder in seiner Wohnung achten. Ganz besonders wichtig ist das Spülen der Wasserleitungen nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder dem Wochenende, wenn während der Abwesenheit das Trinkwasser nicht genutzt wurde.“

Dies ist aber noch nicht alles. Verschiedene Gefahren liegen auch auf dem Weg des Wassers bis zum Wasserhahn. Nämlich in den Wasserleitungen, den „Verpackungen“ diese Lebensmittels. In alten, stillgelegten Leitungen (so genannten Totleitungen) „gammelt“ das Wasser oft über Jahre hinweg. Dadurch kann dann auch das Trinkwasser in der Hauptleitung verschmutzen. Auf nicht gespülten oder nicht ausgetauschten Wasserfiltern können Bakterien und Algen wachsen. „Ebenso bieten Kalkablagerungen, die durch regelmäßige Reinigungen verhindert werden können, in Duschköpfen und in den Sieben von Wasserhähnen Lebensraum für krankmachende Keime“, rundet Rüdiger Große den Überblick über mögliche Schreckensszenarien ab. „Nicht nur unser Lebensmittel Leitungswasser selbst, sondern auch sein Transportweg und seine Verpackung müssen in Ordnung sein.“

Die Trinkwasserverordnung fordere an allen Wasserhähnen und Duschen eine einwandfreie Trinkwasserqualität, bringt es Rüdiger Große auf den Punkt. Hier sei zum einen der Verbraucher gefragt, der geeignete Maßnahmen umsetzen müsse. Zum anderen stehe auch der Eigentümer in der Pflicht, der unter anderem durch Laboruntersuchungen die Qualität des Trinkwassers feststellen lassen müsse.

Für fachliche Unterstützung und Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Verfügung. Kontakt: Rüdiger Große, E-Mail ruediger.grosse@kreis-soest.de.

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