Trinkwasser und Abwasser in Baden-Württemberg im Schnitt kaum teurer als 2016

Aber erhebliche Unterschiede zwischen Gemeinden

Trinkwasser kostet durchschnittlich 2,12 Euro und Abwasser 1,95 Euro je m³ / Zum Stichtag 1. Januar 2017 kostete das Leitungswasser im Landesdurchschnitt 2,12 Euro1 je m³ und damit lediglich 1 Cent mehr als im Januar 2016.


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Die Abwassergebühr, die sich nach dem Wasserverbrauch bemisst, veränderte sich zum Vorjahr nicht und lag bei 1,95 Euro2 je m³. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu weiter mitteilt, blieb damit die Preisentwicklung beim Wasser deutlich hinter der Inflationsrate zurück, die sich im vergleichbaren Zeitraum auf +1,9 % belief.

Die Wassergebühren als auch deren Entwicklung unterscheiden sich allerdings erheblich von Gemeinde zu Gemeinde. So lagen die Trinkwassergebühren am 1. Januar 2017 in den Gemeinden Baden-Württembergs zwischen 65 Cent und 5,03 Euro je m³, sowie deren Veränderungen zum Vorjahr zwischen einer Preissenkung um annähernd 2,00 Euro und einer Erhöhung um rund 1,00 Euro je m³. Ähnliches beim Abwasser3: Die Spanne reichte von 38 Cent bis 5,27 Euro je m³, die Preisunterschiede zum Vorjahr bewegten sich zwischen einem Minus und einem Plus von jeweils rund 1,00 Euro.

In den meisten Gemeinden kommt auf der Wasserrechnung noch eine monatliche oder jährliche Grundgebühr für das Vorhalten der Versorgungsinfrastruktur, vielerorts auch als Bereitstellungs- oder Zählergebühr bezeichnet, und seit 2010 eine Niederschlagswassergebühr hinzu. Am 1. Januar 2017 betrug die landesdurchschnittliche Grundgebühr für das Trinkwasser 3,57 Euro je Monat und die Niederschlagswassergebühr 47 Cent je m² abflussrelevanter (überbauter und versiegelter) Fläche. Die Grundgebühr entwickelte sich in den vergangenen Jahren dynamischer als die übrigen Gebührenkomponenten und nahm zwischen 2016 und 2017 (jeweils 1. Januar) um durchschnittlich rund 6 % zu. Eine Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung wird nur in einer Minderheit der Gemeinden erhoben.

  1. Einschließlich Mehrwertsteuer. Dargestellt sind die Haushaltstarife.
  2. Einbezogen sind die Einheitsgebühr und die Schmutzwasserkomponente der gesplitteten Abwassergebühr (Schmutzwassergebühr).
  3. Die Angaben beziehen sich auf die Schmutzwassergebühr.
  4. Einmalige Beiträge, zum Beispiel Anschlussgebühren, sind nicht Gegenstand der Erhebung.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg direkter Link zum Artikel