Trinkwasserversorgung aus Brunnen in der Verbandsgemeinde Selters gesichert

„Selters 1, 2 und 4“ und „Maxsain 3“

Als Obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Wasserschutzgebiet für die Brunnen „Selters 1, 2 und 4“ und „Maxsain 3“ in den Gemarkungen Selters, Maxsain, Zürbach, Ewighausen und Weidenhahn zugunsten der Verbandsgemeinde Selters (Westerwaldkreis) neu festgesetzt. Mit der Rechtsverordnung ist die Festsetzung auf unbefristete Zeit gültig. Grund für die Ausweitung des bestehenden Wasserschutzgebietes war der Ausbau und die Inbetriebnahme des neuen Brunnens „Selters 4“.


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„Damit wurde die öffentliche Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Selters weiter ausgebaut und gesichert. Durch den Brunnen „Selters 4“ können jährlich 140.000 m³ Wasser zusätzlich gefördert werden, sagte Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord.
Die Brunnen „Selters 1, 2 und 4“ sowie „Maxsain 3“ versorgen über den Hochbehälter „Oberwald“ ca. 6.500 Einwohner in der Stadt Selters sowie den Ortsgemeinden Maxsain, Quirnbach, Vielbach, Nordhofen, Ellenhausen, Sessenhausen, Goddert und Rückeroth mit Trink- und Brauchwasser. Insgesamt dürfen jährlich bis zu 564.000 m³ Wasser aus den Brunnen entnommen werden. Aufgrund der hohen Ergiebigkeit der Brunnen, sind diese Gewinnungsanlagen sehr bedeutend für die Verbandsgemeinde Selters.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von rund 805 Hektar und besteht aus drei Schutzzonen. Es liegt zwischen den Ortslagen Selters, Maxsain, Weidenhahn, Ewighausen und Quirnbach und wird forst- und landwirtschaftlich genutzt. Die umfangreichen Schutzanordnungen des festgesetzten Wasserschutzgebietes beugen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vor. Innerhalb eines Schutzgebietes sind alle Maßnahmen, die das Trinkwasser gefährden können, verboten. Gefährdungen könnten beispielsweise durch die Beweidung in der Nähe von Gewinnungsanlagen sowie durch den unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln, von Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten.

Im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich.

Die unbefristet gültige Verordnung einschließlich der Karten sind im Internet einsehbar unter:
http://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/festsetzungen-regionalstelle-montabaur/wasserschutzgebiet-vg-selters-quellen-selters-124-und-maxsain-3/

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) vertreten durch den Präsidenten direkter Link zum Artikel