Trophäenfischen im Angelteich bleibt verboten
Mit Beschluss vom 3. Juli 2015 hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster (Pressemitteilung VG Münster vom 2. Februar 2015) bestätigt.
Mit dem Beschluss wurde festgestellt, dass das sogenannte Trophäenfischen gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt. Beim Trophäenfischen werden große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt (sog. "Catch and Release").
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