Überdimensionierte Kläranlagen

Überprüfung der Inanspruchnahme von EU-Geldern im Donaueinzugsgebiet
Der Europäische Rechnungshof hatte in vier östlichen EU-Ländern die Inanspruchnahme von EU-Geldern im Donaueinzugsgebiet überprüft, mit deren Hilfe wichtige Ziele der EU-Wasserpolitik umgesetzt werden sollen.


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 Der Bericht enthält Empfehlungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Tragfähigkeit der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen im Donaueinzugsgebiet – speziell in den Ländern Ungarn, Rumänien, der Slowakei und der Tschechischen Republik. Unter anderem seien ein Drittel der Anlagen zu groß, auch unter Berücksichtigung geplanter künftiger Anschlüsse von Haushalten an die Kanalisation. Zudem sei die zukünftige Finanzierung der gebauten Anlagen fragwürdig, da die für die NutzerInnen anfallenden Abwassergebühren in 90 Prozent der Fälle zu niedrig seien. Zudem forderte der Rechnungshof von der EU-Kommission eine bessere Überwachung der Verschmutzungsgrade des Abwassers, insbesondere wenn es weiterverwendet werden soll.

Auch solle die Kommission Kriterien für ein EU-weites Kompostsystem entwickeln. In den untersuchten Ländern gebe es keine Höchstgrenzen für Abwasserschlamm und Kompost. Dies könne zu einer Bedrohung der Bodenqualität und fortschreitend der Wasserqualität führen, da Nährstoffeinträge in den Boden abfließen können. Bei der Entwicklung von Kompoststandards gäbe es zudem einen europaweiten Absatzmarkt. Deshalb solle die Klärschlamm-Richtlinie von 1986 für einen besseren Umweltschutz sorgen, so die Forderung des Rechnungshofs an die Kommission.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel