Übernahme des städtischen Kanalvermögens durch den Stadtentwässerungsbetrieb

Aus der Übernahme ergeben sich keinerlei Auswirkungen auf die bisherige Gebührenberechnung für die Bürger

Das städtische Kanalnetz, die Klärwerke und Pumpstationen, die derzeit als Anlagevermögen in der Bilanz des städtischen Haushalts geführt werden, sollen gegen ein Entgeld in Höhe von rund 599 Millionen Euro vom Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) übernommen werden.


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Aus der Übernahme des Kanalvermögens ergeben sich keinerlei Auswirkungen auf die bisherige Gebührenberechnung für die Bürgerinnen und Bürger. Der Rat soll darüber in seiner Sitzung am 13. Juli, also noch vor der Sommerpause, beraten. Der Wert des Kanalvermögens in Höhe von rund 599 Millionen Euro wurde von einem unabhängigen externen Gutachter ermittelt.

Der Stadtentwässerungsbetrieb ist ein städtischer Eigenbetrieb mit eigener wirtschaftlicher Verantwortung. Das sogenannte Kanalvermögen gehörte zum städtischen Haushalt und wurde dem Stadtentwässerungsbetrieb zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen. Der Rat hat in seiner Haushaltssitzung im Dezember 2016 beschlossen, dass das aktuell vom SEBD gepachtete Kanalnetz durch den Eigenbetrieb übernommen werden soll und beauftragte die Verwaltung, die begonnenen Verhandlungen dahingehend fortzuführen. Damit wird das Vermögen zukünftig dem Eigenbetrieb wirtschaftlich zugeordnet und in die dortige Verantwortung gegeben. Aus Sicht des städtischen Haushalts stellt sich das Übernahmeentgeld gegenüber dem Barwert der Pachtzahlungen, die sich ohnehin jährlich reduzieren, als die wirtschaftlichere Variante dar.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die bisherige Auftrennung zwischen dem Eigentürmer und dem Nutzer des Kanalnetzes ist unnötig, kompliziert und unüblich. Mit der Übernahme durch den Stadtentwässerungsbetrieb kommt zusammen, was zusammengehört. Das ermittelte Entgeld von rund 599 Millionen Euro ist ein objektiv ermittelter und damit fairer Wert, der dem Wiederbeschaffungszeitwert, abzüglich der seinerzeit geleisteten Zuschüsse Dritter entspricht. Für den Gebührenzahler ändert sich hierdurch nichts."

Hintergrund

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahre 2000 die Umwandlung des städtischen Abwasserbeseitigungsbetriebs in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 1. Januar 2001 beschlossen. Mit diesem Beschluss erhielt der Betrieb die Verantwortung über einen eigenen Wirtschaftskreislauf, der außerhalb des städtischen Haushalts als Sondervermögen der Gemeinde geführt wird. Das vorhandene Kanalvermögen, welches insbesondere das städtische Kanalnetz, die Klärwerke und Pumpstationen umfasst, verblieb im städtischen Haushalt und wird seitdem dem Eigenbetrieb zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen. Seit dem Jahre 2001 erfolgen Investitionen im Wirtschaftskreislauf des Stadtentwässerungsbetriebs.

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