Überschwemmungsgebiet an der Aar neu kartiert

Die Gefahr eines Hochwassers ist allgegenwärtig, insbesondere für alle Menschen, die direkt davon betroffen sind

Deshalb ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Überschwemmungsgebiet an der Aar durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz neu festgesetzt.


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Die Karten und der Verordnungstext sind einsehbar unter: www.sgdnord.rlp.de , oder bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Hahnstätten.

Bereits seit preußischer Zeit bestand an der Aar in Teilbereichen ein kartiertes Überschwemmungsgebiet. Diese Kartierung entsprach allerdings nicht mehr den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten, sodass eine Neuausweisung nötig wurde. Das aktuell festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich beidseitig der Aar von der Gemeinde Burgschwalbach bis zur Mündung in die Lahn bei Diez.

Mit der Festsetzung kommt die SGD Nord der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach. Dieses regelt, welche Handlungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen durch die Obere Wasserbehörde erteilt werden können.

Ziel der Festsetzung eines jeden Überschwemmungsgebietes ist es, die Überschwemmungsflächen von neuen Schadenspotentialen freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. In den letzten Jahren hat die Praxis gezeigt, dass gerade im Rückhaltebereich das Bauen in der Regel möglich ist. Durch entsprechende Auflagen muss jedoch sichergestellt werden, dass im Falle eines Hochwassers von den Gebäuden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Abflussverhalten ausgehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine hochwasserangepasste Bauweise auch gerade im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, um Schäden an seinem Eigentum durch eine vorausschauende Bauausführung schon im Vorfeld zu verhindern.

Bestehende Bebauung im Überschwemmungsgebiet genießt natürlich weiterhin Bestandsschutz. Das gleiche gilt auch für bestehende Baugebiete.

Bereits seit mehreren Jahren werden an der Aar verstärkt auch anderweitige Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durchgeführt. So wurden zahlreiche Wehranlagen beseitigt oder umgestaltet. Hierdurch wurde die weitgehende Durchgängigkeit für die Aquafauna erreicht und die Hochwassergefahr weiter verringert. Die Maßnahmen wurden, unterstützt durch die „Aktion Blau“, gemeinsam von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises und der SGD Nord ausgeführt

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) direkter Link zum Artikel