Überschwemmungsgebiet der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse festgesetzt

Amtsblatt für Brandenburg

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse erscheint heute im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung morgen in Kraft.


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Dem vorausgegangen war eine einmonatige Auslegung der Kartenentwürfe vor gut einem Jahr. Rund 440 Stellungnahmen von Bürgern, Betrieben und Trägern öffentlicher Belange waren dazu eingegangen und sind geprüft worden. Die Stellungnahmen enthielten zahlreiche Einwendungen gegen die geplante Festsetzung. Insbesondere wurde auf Wertverluste, Erhöhung von Versicherungsprämien und Hemmnisse bei der Entwicklung der Region hingewiesen.

Eine künstliche Flutung, wie vielfach befürchtet, findet nicht statt. Festgesetzt wird vielmehr die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort werden Schutzbestimmungen notwendig, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden.

Das Ausmaß der möglichen Überschwemmungen resultiert auch aus der Tatsache, dass die Deiche der Schwarzen Elster über weite Strecken bei einem hundertjährlichen Hochwasser überströmt werden würden. Deshalb gibt es Planungen für Deichbaumaßnahmen, die die betroffenen Städte und Gemeinden besser schützen sollen. In ländlichen Gebieten wird geprüft, welche Flächen künftig für eine gezielte Hochwasserentlastung in Anspruch genommen werden können. Die Umsetzung der Planungen wird noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Wenn diese Hochwasserschutzmaßnahmen wirksam werden, wird es auch zu einer Veränderung des jetzt festgesetzten Überschwemmungsgebiets kommen. Vorrangiges Ziel ist es, dass Städte und Gemeinden dann nicht mehr den Beschränkungen des Überschwemmungsgebiets unterliegen.

Überschwemmungsgebiet der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse festgesetzt - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) direkter Link zum Artikel