Überschwemmungsgebiet der Unteren Spree festgesetzt

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Überschwemmungsgebiet der Unteren Spree festgesetzt

Die Bekanntmachung der Festsetzung erfolgt im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 2, das heute erscheint. Damit tritt die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets morgen in Kraft.

Dem vorausgegangen war eine einmonatige Auslegung der Kartenentwürfe vor gut einem Jahr. 28 Stellungnahmen von Bürgern, Betrieben und Trägern öffentlicher Belange waren dazu eingegangen und sind geprüft worden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
Die Stellungnahmen enthielten zahlreiche Einwendungen gegen die geplante Festsetzung. Im Mittelpunkt der Befürchtungen standen insbesondere Wertverluste und Hemmnisse bei der Entwicklung der Region.

Eine künstliche Flutung, wie teilweise befürchtet, findet im Überschwemmungsgebiet nicht statt. Mit der Festsetzung wird vielmehr die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche bestimmt. In diesem Gebiet sind Schutzbestimmungen notwendig, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden.

Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich etwa vom Schwielochsee bis zur Landesgrenze Berlin, weitgehend über Feuchtgebiete und landwirtschaftlich genutzte Gebiete, die auch für eine künftige urbane Nutzung wenig geeignet sind. Die geltenden Schutzbestimmungen wirken sich deshalb weniger spürbar auf die Grundstücksnutzung aus.

Mehr Informationen unter: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.428710.de

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft direkter Link zum Artikel