Überschwemmungsgebiete an Iller und Wertach ermittelt

Blicken wir zurück, zum Beispiel auf Pfingsten 1999. In den Juni 2002. In den August 2002. Oder in den August 2005

Iller, Günz und Mindel traten über die Ufer, überschwemmten ganze Landstriche, Häuser standen unter Wasser. Es entstanden auch im Unterallgäu Schäden in Millionenhöhe. Blicken wir in die Zukunft: Wann kommt das nächste Hochwasser? Das kann niemand vorhersehen. Dass es aber auch in Zukunft Hochwasserereignisse geben wird, steht außer Frage. Und so gilt es nun, künftige Schäden so weit wie möglich zu vermeiden. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der aktive Hochwasserschutz, wie Martin Daser, Sachgebietsleiter im Landratsamt Unterallgäu, sagt. Hier habe sich im Landkreis in den vergangenen Jahren bereits viel getan.


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Um zu vermeiden, dass die Situation in Hochwasser gefährdeten Bereichen durch neue Bebauungen oder eine ungünstige Flächenbewirtschaftung verschärft wird, spielen laut Daser zudem so genannte Überschwemmungsgebiete eine wichtige Rolle. Für die Iller und die Wertach hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten diese Überschwemmungsgebiete (siehe unten) jetzt genau ermittelt und kartiert. Mit einer Veröffentlichung des Landratsamts im Amtsblatt gelten sie nun als vorläufig gesichert. Im nächsten Schritt werden sie in einem eigenen Verfahren förmlich festgesetzt. Betroffen sind entlang der Wertach die Gemeindegebiete von Bad Wörishofen, Wiedergeltingen, Türkheim und Ettringen. An der Iller sind es Pleß, Fellheim, Heimertingen, Buxheim, Kronburg, Lautrach, Legau und Bad Grönenbach. „Entlang der Wertach und der Iller liegen hauptsächlich Auenbereiche in den Überschwemmungsgebieten. Wohngebiete sind nicht betroffen“, so Daser.

Nähere Informationen und Karten, in denen die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete an Iller und Wertach ersichtlich sind, findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/ueberschwemmungsgebiete. Bei Fragen kann man sich auch an Martin Daser unter Telefon (08261) 995-354 wenden.

Kurz erklärt: Überschwemmungsgebiete

Unter einem Überschwemmungsgebiet versteht man den Bereich, der bei einem so genannten 100-jährlichen Hochwasser voraussichtlich überschwemmt wird. Ein solches 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in 100 Jahren auf. Da es sich aber um einen statistischen Wert handelt, kann dieses Hochwasser innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Das Bayerische Wassergesetz verpflichtet die Wasserwirtschaftsämter dazu, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren. Seit 1996 geschieht dies im Rahmen eines landesweiten Projekts nach einheitlichen Methoden. Ist ein Überschwemmungsgebiet ermittelt, muss es von dem jeweiligen Landratsamt bis zur förmlichen Festsetzung zunächst vorläufig gesichert werden.

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