Überwachung der Trinkwasserqualität

Neue EU-Vorschriften in Kraft

Die Kommission hat heute als Reaktion auf die europäischen Bürgerinitiative Right2Water in einem ersten Schritt neue Vorschriften erlassen, die den Mitgliedstaaten Flexibilität geben, selbst zu entscheiden, wie die Wasserqualität in den ungefähr 100.000 Wasserversorgungsgebieten in Europa überwacht wird.


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Auf diese Weise kann laut Angaben der EU-Kommission „die Überwachung gezielter und risikogerechter gestaltet und zugleich der Schutz der öffentlichen Gesundheit in vollem Umfang gewährleistet werden.“Mit der Änderung der Trinkwasserrichtlinie soll „der Forderung der Bürger und des Europäischen Parlaments entsprochen werden, Rechtsvorschriften für eine bessere, faire und flächendeckende Trinkwasserversorgung zu erlassen“, schreibt die Kommission in ihrer Pressemitteilung. „Durch die Streichung unnötiger Auflagen ermöglichen sie den Mitgliedstaaten, die EU-Vorschriften besser umzusetzen. Jetzt können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Risikobewertung selbst entscheiden, welche Parameter überwacht werden müssen, denn in einigen Wasserversorgungsgebieten besteht keine Gefahr einer Belastung mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Ebenso steht es den Mitgliedstaaten jetzt frei, die Häufigkeit der Probenahmen zu erhöhen oder zu reduzieren oder bei Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit die Liste der Stoffe zu erweitern, die überwacht werden müssen.“

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel