Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Land veröffentlicht Pläne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zum Hochwasserrisikomanagement

Umweltminister Franz Untersteller: „Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat uns wichtige Informationen geliefert, um die Qualität unserer Flüsse und Seen weiter verbessern und das Risiko von Hochwasserschäden verringern zu können.“


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das Umweltministerium hat die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach Wasserrahmenrichtlinie sowie die Hochwasserrisikomanagementpläne veröffentlicht. „Es hat sich gelohnt, dass wir hierbei die Öffentlichkeit intensiv beteiligt haben“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller heute (22.12.) in Stuttgart. „Informationen und Anregungen von Städten und Gemeinden, von Verbänden sowie der Bürgerinnen und Bürger vor Ort konnten wir so rechtzeitig im Planungsprozess berücksichtigen.“

Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie

„Ziel der Bewirtschaftungspläne ist es, den Zustand der Gewässer im Land weiter zu verbessern“, sagte Minister Untersteller. „Denn nach über 100 Jahren intensiver Nutzung befinden sich die Gewässer im Land trotz aller Fortschritte in den letzten Jahren und Jahrzehnten leider überwiegend noch nicht im gewünschten guten Zustand.“

Insbesondere müssen in den baden-württembergischen Gewässern aquatische Lebensräume geschaffen und miteinander vernetzt werden. Die nun veröffentlichten Pläne enthalten hierzu das Maßnahmenprogramm „Hydromorphologie“, das Gewässer auf einer Länge von rund 6.000 Kilometern, das entspricht circa 13 Prozent des gesamten Gewässernetzes im Land, als sogenannte Programmstrecken identifiziert. Rund 1.500 Maßnahmen sollen hier dazu beitragen, die Durchgängigkeit der Gewässer wieder herzustellen und eine ausreichende Mindestwasserführung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen Gewässer auf einer Gesamtlänge von etwa 840 Kilometern durch Strukturverbesserungen mit entsprechender Querschnittsaufweitung sowie durch Verbesserungen der Sohl- und Uferstruktur aufgewertet werden.

Die Gesamtkosten für dieses Maßnahmenprogramm werden auf etwa 511 Millionen Euro geschätzt. Um die Kommunen hierbei besser zu unterstützen, hat die Landesregierung den Fördersatz für die in die Zuständigkeit von Städten und Gemeinden fallenden Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung von bisher 50 beziehungsweise 70 Prozent auf nunmehr einheitliche 85 Prozent erhöht.

Zudem ist es notwendig, Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und der Abwasserbehandlung zu reduzieren. Wichtig ist auch, den Eintrag von Nitrat möglichst zu verringern. Das hierzu erarbeitete Maßnahmenprogramm „Punktquellen“ sieht rund 160 Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen und etwa 430 Maßnahmen an Regenwasseranlagen vor. So soll zum Beispiel in einem ersten Schritt landesweit auf größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Abwasser eliminiert werden.

Die Kosten für die geplanten Abwassermaßnahmen betragen rund 318 Millionen Euro. Zum Teil müssen diese über die Abwassergebühren umgelegt werden, teilweise kommt ein Landeszuschuss nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft in Betracht.

Auch das Maßnahmenprogramm „diffuse Quellen“, das landwirtschaftliche Maßnahmen nach der sogenannten SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) oder des FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) enthält, soll einen Beitrag dazu leisten, die Gewässerqualität zu verbessern.

Bei der Belastung der Gewässer durch flächendeckend vorkommende Stoffe wie Quecksilber, müssen vor allem die Einträge über den Luftpfad verringert werden. Hier ist in erster Linie die EU gefordert, entsprechende Standards zu setzen.

Weitere Informationen hierzu sind im Internet erhältlich unter:

Hochwasserrisikomanagementpläne

„Beim Erstellen dieser Pläne war es uns besonders wichtig, dass die Betroffenen vor Ort einen größtmöglichen Nutzen davon haben“, so Franz Untersteller weiter. Um sowohl das Leben und die Gesundheit der vom Hochwasser bedrohten Menschen wie auch die Schutzgüter „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ bestmöglich zu schützen, enthalten die Pläne Maßnahmen, um neue Hochwasserrisiken zu vermeiden sowie bestehende Risiken und nachteilige Folgen während und nach einem Hochwasser möglichst zu verringern.

Wichtige Handlungsfelder sind die Bauleitplanung und die Raumordnung, das Krisenmanagement oder die Eigenvorsorge von Unternehmen, von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Eigentümern von Kulturgütern. Für den Schutz bestehender Siedlungsstrukturen mit hohem Schadenspotential, die bei häufigen oder mittleren Hochwasserereignissen überflutungsgefährdet sind, bilden technische Hochwasserschutzmaßnahmen ein weiteres wichtiges Handlungsfeld. „Ob Land, Regionalverband oder Kommune, ob Unternehmen oder Bürger: alle betroffenen Akteure müssen einen Beitrag leisten, um die Risiken, die mit einem möglichen Hochwasser verbunden sind, zu verringern“, betonte Minister Untersteller. Eine wichtige Grundlage bildeten hierbei die Hochwassergefahrenkarten. „Auf einer Gewässerstrecke von rund 11.300 Kilometern kann in ihnen jeder nachschauen, ob und wie er im Falle eines Hochwassers betroffen ist.“

Weitere Informationen hierzu sind im Internet erhältlich unter:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg direkter Link zum Artikel