Umweltbundesamt gibt Hinweise zur Neubewertung von PFC in Trinkwasser

Die Gesundheitsämter werden die Einhaltung des Maßnahmewertes bei den Wasserversorgern einfordern

Die Gesundheitsämter setzen den abgesenkten Maßnahmewert für die PFC-Verbindungen PFOA und PFOS im Rahmen der Überwachung um und fordern, wo notwendig, die Wasserversorger zu Maßnahmen auf.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Nachdem das Umweltbundesamt (UBA) der Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser für Kuppenheim“ e. V. vorab bereits entsprechende Hinweise zukommen ließ, hat die Bundesbehörde nun mit Schreiben vom 18.12.2019 Hintergründe und einen konkreten Maßnahmewert mitgeteilt. Dieser gibt an, ab welchem Gehalt an Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) das Trinkwasser für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder nicht mehr zum Verzehr genutzt werden soll. Insbesondere die Konkretisierung des Gehaltes war als Grundlage für behördliches Handeln wichtig.

Demnach ist eine Empfehlung für eine Verwendungseinschränkung bei den genannten Verbrauchergruppen unausweichlich, wenn bei einem Wasserversorger ein Gehalt an PFOA beziehungsweise. PFOS im Trinkwasser bis höchstens 0,05 µg/l nicht eingehalten werden kann. Die Gesundheitsämter werden die Einhaltung des Maßnahmewertes bei den Wasserversorgern einfordern und gegebenenfalls ordnungsrechtlich durchsetzen.

Eine Anpassung der vorläufigen Bewertung von PFC im Trinkwasser aus dem Jahr 2017, insbesondere eine Absenkung der Leitwerte für die PFC-Vertreter PFOA und PFOS, wird beim Umweltbundesamt seit Monaten intensiv geprüft, - auch vor dem Hintergrund der sehr strengen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2018 zu diesen Substanzen in Lebensmitteln. Bis vor gut einer Woche konnte das Umweltbundesamt noch keine Aussage machen, wann es zu einer Anpassung der Leit- oder Vorsorgewerte kommen wird. Zwischenzeitlich liegen dort nun neue Erkenntnisse vor, die das Umweltbundesamt veranlassten, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidungen im Hinblick auf eine zu erwartende Absenkung der Trinkwasserleitwerte für PFOA und PFOS aus Vorsorgegründen bereits jetzt eine vorübergehende Senkung der Maßnahmenwerte für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder auf 0,05 µg/l zu empfehlen. Diese vorsorglichen Maßnahmenwerte sollen bis zur Festlegung der neuen gesundheitlichen Leitwerte für PFOA beziehungsweise für PFOS gelten.

Zu der Frage, welche konkreten Auswirkungen die Senkung der Maßnahmewerte für PFOS und PFOA in der von der PFC-Belastung betroffenen Region um Rastatt und Baden-Baden hat, hat das für die Region zuständige Gesundheitsamt Rastatt heute eine Pressemitteilung herausgeben.

Hintergrund:

Die Risikobewertung zu Verunreinigungen im Trinkwasser und die damit verbundene Festlegung und Veröffentlichung von bundesweit gültigen Leit-, Maßnahme- und Vorsorgewerten erfolgt durch das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission. Die Werte bilden dann die Grundlage für behördliche Maßnahmen und sind Richtschnur für die Wasserversorger. Bisher gilt zu PFC die vorläufige Bewertung des UBA von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Trinkwasser aus dem Jahr 2017.

Eine Neubewertung von PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) in Trinkwasser durch das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission erschien im Hinblick auf die Bewertung der EFSA zu diesen Substanzen in Lebensmitteln überfällig und wurde allgemein erwartet. Die Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung neuer Höchstwerte durch das UBA stand jedoch bisher noch aus.

Regierungspräsidium Karlsruhe