Umweltministerium unterstützt Kommunen und Wasserverbände bei der Gewässerentwicklung

Neues Beratungsangebot soll dabei helfen, dass Städte und Gemeinden Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben

Die Landesregierung will sauberes Grundwasser und lebendige und natürliche Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen. Allerdings belegt der im Dezember 2015 veröffentlichte zweite Bewirtschaftungsplan für die Gewässer Nordrhein-Westfalens, dass weniger als zehn Prozent der für den Plan betrachteten 14.000 Kilometer Fließgewässer einen guten Zustand erreichen. Das liegt vor allem daran, dass naturnahe Gewässerstrukturen fehlen, die den typischen Fließgewässern ihre notwendigen Lebensräume bieten.


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"Deshalb müssen wir die massiven Eingriffe der Vergangenheit in Form von Begradigungen und Einbetonierungen der Gewässer dort zurücknehmen, wo es möglich ist und den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben", sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher ein weiteres Beratungsangebot für die Kommunen und die Wasser- und Bodenverbände ins Leben gerufen. Die Kommunalagentur NRW kennt die besonderen Probleme von Städten und Gemeinden. Im Auftrag des Umweltministeriums unterstützt und berät sie dabei, die verschiedenen kommunalen Belange mit der Gewässerentwicklung in Einklang zu bringen. Für viele vor allem kleine Kommunen sind Gewässerstrukturmaßnahmen immer noch eine neue Aufgabe. Auch einige kleinere Wasser- und Bodenverbände sind noch nicht mit der gewässerökologischen Unterhaltung und der naturnahen Gewässerentwicklung vertraut. Deshalb bieten jetzt auch die Bezirksregierungen zusätzliche fachliche Unterstützung bei der Planung und Abwicklung von Maßnahmen an. "Diese Unterstützungsangebote sind ganz neu und auf fünf Jahre befristet. Nutzen Sie das Angebot, um die Gewässerentwicklung in Ihrer Gemeinde zu verbessern", forderte Minister Remmel die Kommunen im Land auf, die neuen Beratungsangebote zu nutzen.

Im Rahmen des Landesprogramms "Lebendige Gewässer" werden seit Jahren Renaturierungsmaßnahmen mit bis zu 80 bis 90 Prozent gefördert. Momentan werden jedoch nicht alle Fördermittel abgerufen.

Weitere Informationen

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel