Umweltrat zu nachhaltiger Wasserwirtschaft

Die EU-Umweltminister haben am 17. Oktober Schlussfolgerungen zu nachhaltiger Wasserwirtschaft verabschiedet

Darin werden viele wichtige Themen vom Schutz der Gewässergüte bis zum Abwasser behandelt und Kommission sowie Mitgliedstaaten - rechtlich unverbindlich - zur Umsetzung der EU-Wasserpolitik gemahnt.


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Der Text enthält viele "sollten", Aufrufe und andere weiche Formulierungen, betont aber die Notwendigkeit, dass die bereits bestehenden Vorschriften zur Wasserpolitik der EU in" kohärenter und wirksamer Weise umfassend umzusetzen" sind. Damit könne auch der Schutz der Gewässer vor einer Zustandsverschlechterung und eine Versorgung der EU-BürgerInnen mit qualitativ hochwertigem Wasser gewährleistet werden. Hierzu müssten alle Gewässer im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie in einen guten Zustand versetzt und die Abwasserpolitik wirksamer umgesetzt werden. Außerdem solle das Thema Wasserpolitik in alle anderen Politikbereiche, einschließlich der Finanzpolitik, integriert werden.

Auch die EU-BürgerInnen sind gefragt: Beim Wassersparen. 2017 will die EU-Kommission einen Vorschlag über die Mindestqualitätsanforderungen für wiederverwendetes Wasser in der EU unterbreiten, was der Ministerrat "mit Interesse zur Kenntnis nimmt".

Die Mitgliedstaaten sollen "so bald wie möglich ehrgeizige Maßnahmenprogramme im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie" vorlegen und umsetzen. Diese müssten aber mit dem Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie und den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete sowie den Hochwasserrisikomanagementplänen in Einklang stehen. So sollen "Fortschritte auf dem Weg zu einem guten Zustand der Meeresgewässer bis 2020" erreicht werden.

Einerseits betont der Ministerrat die notwendige grenzüberschreitende Zusammenarbeit gerade bei den Flusseinzugsgebieten. Andererseits soll es aber scheinbar keine weiteren übergeordneten EU-Vorschriften geben, da "die Mitgliedstaaten auf spezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten ausgerichtete Maßnahmen ergreifen sollten, da einheitliche Lösungen für alle nicht zweckmäßig sind, wobei jedoch die Rechtsvorschriften der EU einzuhalten sind".

Ein bisschen Druck wird bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aufgebaut, die die EU-Kommission 2019 überprüfen wird. Hier ruft der Ministerrat die Kommission auf, "mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um rechtzeitig vor der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2019 zeitlich und rechtlich solide Optionen für eine anhaltende und ehrgeizige Umsetzung auf nationaler Ebene bis 2027 und darüber hinaus zu erarbeiten und dabei die vorherrschenden und neuen Herausforderungen für die Planung der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen."

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel