Verbesserung der Gewässerqualität in der Werra wird sichergestellt

Bau von Werra-Bypass nicht nötig: FGG Weser beschließt alternative und wirkungsgleiche Maßnahmen

Unter dem Vorsitz der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz haben sich heute die Ministerinnen und Minister der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser zu einer Konferenz getroffen, um über die Erforderlichkeit des Werra-Bypasses zu entscheiden.


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„Nach intensiver Prüfung aller Möglichkeiten ist klar, dass wir auf den Bau einer Leitung an die Oberweser verzichten können. Auch mit anderen Maßnahmen können wir einen besseren ökologischen Zustand der Werra erreichen. Das ist eine gute Botschaft für die Umwelt und für die gesamte Region. Denn der Bau hätte einen großen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet,“ erklärte Ministerin Hinz nach der Konferenz. „Es bleibt dabei: Spätestens 2021 soll die Versenkung von Salzabwässern beendet werden und wir wollen in Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den bestmöglichen Zustand der Werra erreichen“, ergänzte Hinz.

Die Werra ist durch den Kalibergbau stark durch die Salzeinleitung belastet. Deshalb hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung in Weser und Werra festgelegt. Der Bau und der Betrieb des Werra-Bypasses wurde als eine mögliche Maßnahme gesehen, die zur Reduzierung der Einleitung von Salzabwasser in die Werra beitragen sollte. Im Vergleich zu der Pipeline liegen allerdings kosteneffizientere und wirkungsgleiche Maßnahmen vor, die bis Ende 2021 technisch durchführbar sind. Alternative Maßnahmen sind zum Beispiel der Transport und die Einstapelung flüssiger Rückstände außerhalb des Werkes Werra oder die temporäre Einspeicherung. Diese und weitere Maßnahmen sind durch das Unternehmen K+S zu ergreifen, solange der Zielwert für die Salzkonzentrationen am Pegel Gerstungen nicht erreicht wird. Ein Bypass könnte dagegen frühestens Ende 2024 realisiert werden. Die notwendigen Maßnahmen werden im Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 festgeschrieben.

„Wir werden weiterhin für eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen sorgen. Dabei werden wir das Unternehmen K+S in die Pflicht nehmen. Wir sind auf einem guten Weg: Die EU hat bereits das Vertragsverletzungsverfahren gegen uns eingestellt. Trotzdem werden wir auch weiterhin hart daran arbeiten“, ergänzte Ministerin Hinz.

Hintergrundinformationen:

Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat die Umsetzung der im Bewirtschaftungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung in Weser und Werra im Jahr 2016 festgelegt und seitdem vorangetrieben. Im „Detaillierten Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung gemäß § 82 WHG“ (www.fgg-weser.de) (kurz: MNP Salz 2015) wurden zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser folgenden drei Maßnahmen festgelegt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden:

  • Eindampfung mittels der Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage),
  • Einstapelung unter Tage und
  • Haldenabdeckung

Zur Absicherung wurde ergänzend die optionale Maßnahme „Bau eines temporären Werra-Bypasses“ in das Maßnahmenprogramm aufgenommen, deren Erfordernis durch die FGG Weser gesondert zu überprüfen sei. Mit der heute erfolgten Entscheidung der Weser-Ministerkonferenz wird die Umsetzung des Werra-Bypasses für nicht notwendig erachtet, da wirkungsgleiche und kosteneffizientere alternative Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Im Juni 2019 hatte die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie aufgrund von Salzeinleitungen der Kaliindustrie in Werra und Weser eingestellt.

Weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Weser verfügbar.

Aktuell wurde der Statusbericht Salz 2018 eingestellt. Der Statusbericht Salz ist ein jährlicher Bericht, der die interessierte Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung an Werra und Weser sowie über die aktuelle Gewässergüte in Bezug auf die Salzbelastung informiert.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel