Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen aufgehoben
Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben gelten weiter
Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass das Verbot, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen ab sofort aufgehoben ist. Wegen der geringen Wasserführung der Gewässer in diesem regenarmen Sommer hatte die Untere Wasserbehörde Ende Juni die Wasserentnahme zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen oder Hausgärten untersagt.
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