Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen aufgehoben

Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben gelten weiter

Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass das Verbot, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen ab sofort aufgehoben ist. Wegen der geringen Wasserführung der Gewässer in diesem regenarmen Sommer hatte die Untere Wasserbehörde Ende Juni die Wasserentnahme zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen oder Hausgärten untersagt.


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Über mehrere Monate hinweg waren Pflanzen und Tiere im Gewässer durch den Wassermangel stark gefährdet. Erst aufgrund der Regenfälle der letzten zwei Wochen konnten sich die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis nun endlich auf einem mittleren Niveau stabilisieren.

Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben weiterhin gelten. Die wasserrechtlichen Vorschriften sind auch bei ausreichender Wasserführung einzuhalten.

Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Landratsamt Ortenaukreis