Vertrag der Berliner Wasserbetriebe in Vorbereitung

Vertrag zur Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze für die Versorgungsleitungen

Der Senat hat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel den Entwurf eines Vertrages über die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch Versorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Kenntnis genommen.


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Er beinhaltet Vereinbarungen über die Nutzung von öffentlichem Straßenland zur Wasserver- und Entsorgung gegen Zahlung von Sondernutzungsgebühren unter Berücksichtigung der bisher gezahlten Gebühren. Danach leisten die BWB nachträglich für die Jahre 2009 bis 2015 für stillgelegte Leitungs- und Kanallängen eine einmalige Nachzahlung in der Höhe von insgesamt 32.770.134,05 €. Für aktive Leitungs- und Kanallängen erfolgt für die Jahre von 2009 bis 2015 eine einmalige Nachzahlung in Höhe von 11.879.954,00 €. Das Land Berlin erhält außerdem über die Bezirke zukünftig höhere Einnahmen.

Die Sondernutzungsgebühren für Baustellen sind von dem Vertrag nicht betroffen und sollen zukünftig individuell von den Bezirksämtern nach Antrag abgerechnet werden. Das führt einerseits zu Gebührengerechtigkeit sowie Klarheit und andererseits haben es die BWB in der Hand, durch gute Baustellenorganisation ihre Sondernutzungsgebühren zu senken.

Der Vertragsentwurf sieht für die Wasserbetriebe ferner die Verpflichtung zur elektronischen Mitteilung von Geodaten über ihren Leitungsbestand vor. Weiterhin ist geregelt, dass stillgelegte Anlagen grundsätzlich zu entfernen sind. Für alle derzeit im Straßenland befindlichen Anlagen gilt eine spätere Entfernung als zugelassen. Damit wird ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den Bezirksämtern vermieden.

Der Vertrag soll bei Abschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 gelten und eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 mit Verlängerungsoption haben.

Die Vorlage wird vor Beschlussfassung im Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

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