Vorgaben für guten Gewässerschutz werden EU-weit angeglichen
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt
Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand - das Kernstück des Gewässerschutzes – werden damit europaweit angeglichen. Für die Behörden vor Ort entsteht so mehr Entscheidungssicherheit. Die Neufassung wurde in enger Kooperation mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der europäischen Ebene erstellt.
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