Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen grundsätzlich verboten

Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar.

Der Anreiz ist bei dieser Trockenheit natürlich groß, seinen Wasserbedarf anderweitig zu decken, so zum Beispiel aus den Bächen und Flüssen.


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Hierbei bleibt oft genug außer Acht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen das Wasser dringend benötigen, was insbesondere jetzt bei dieser Trockenheit gilt. Das Landratsamt Haßberge weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen generell nicht zulässig sind.

Besonders der Saugwagen verursacht schwere Schäden an der Gewässerökologie, da er innerhalb weniger Minuten Hunderte Liter Wasser aus den Gewässern heraussagen kann. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese können jedoch aufgrund der akuten Trockenheit praktisch nicht erteilt werden. Sollte die Trockenheit noch weiter anhalten, kann es sogar sein, dass in Einzelfällen selbst erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse widerrufen werden müssen.

Zulässig im Rahmen des so genannten „Gemeingebrauches" sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern aus den Gewässern. Diese dürfen dabei aber auch nicht aufgestaut werden.

Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Landratsamt Haßberge direkter Link zum Artikel