Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Wassermengen sind auf kritische Werte gesunken

Aus Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Darauf weist das Landratsamt Ortenaukreis hin. Auch die Inhaber von Wasserrechten müssen beim momentan herrschenden Niedrigwasser besonders darauf achten, nicht mehr Wasser zu entnehmen als erlaubt.


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Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.

Laut einer Pressemitteilung seien die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis aufgrund der geringen Regenfälle in der Region auf kritische Werte gesunken. Auch die Wassertemperaturen würden steigen. Nach den Wettervorhersagen sei weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen könnten kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Aus diesem Grund habe das Landratsamt Ortenaukreis als Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme ab sofort untersagt.

„Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer“, so Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis. „Gerade in Zeiten mit steigenden Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Bäche und Flüsse nicht ausreichend Wasser wird ihre Selbstreinigungskraft gemindert. Stärkerer Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge“, so Vetter weiter. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen.“ Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und dem Landratsamt abgestimmt werden.

Landratsamt Ortenaukreis direkter Link zum Artikel