Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern weiterhin untersagt
Aufgrund der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt wird die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern über den August hinaus verlängert.
Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern - auch in geringen Mengen - im Landkreis Rastatt bis 30. September 2022 untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein und Baggerseen sowie das Tränken.
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