Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern weiterhin untersagt

Aufgrund der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt wird die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern über den August hinaus verlängert.

Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern - auch in geringen Mengen - im Landkreis Rastatt bis 30. September 2022 untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein und Baggerseen sowie das Tränken.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Wetterlage hat sich seit der erstmaligen Beschränkung nicht wesentlich geändert. Die fortgesetzte Trockenheit, Abflusssituation und Wetterprognose lassen bis Ende September keine Phase mit umfangreichen, flächendeckenden Niederschlägen und eine Erholung der Niedrigwasserstände an den oberirdischen Gewässern erwarten. Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass Grundwasserentnahmen aus Brunnen nicht Gegenstand der Allgemeinverfügung sind. Die Entnahme von Grundwasser aus einem genehmigten Brunnen zur Beregnung des privaten Hausgartens ist im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich gestattet.

Landratsamt Rastatt direkter Link zum Artikel