Wasserrechtliches Verfahren für Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG

Regierungspräsidium Freiburg prüft intensiv die vorgebrachten Argumente

Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg wird bis zum Auslaufen der bisherigen Gestattung am 16. März nicht fertig // Betrieb kann mit einer Übergangsregelung bis zum Abschluss des Verfahrens weitergehen


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Das wasserrechtliche Verfahren für den Weiterbetrieb der Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG wird länger dauern als bis zum Auslaufen der bisherigen Gestattung am 16. März, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg.

Die vorgebrachten Argumente der zahlreichen Einwenderinnen und Einwender müssen sorgsam und intensiv geprüft werden, dafür wird noch Zeit benötigt. Das bedeutet, dass die abschließende Entscheidung voraussichtlich erst im Juni ergehen kann. Bis dahin soll der Betrieb mit einer Übergangsgenehmigung auf der Basis der bisherigen Gestattung weitergehen. Die eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen sind von dem Weiterbetrieb nicht betroffen, sondern werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Entscheidung mit einbezogen.

Es geht um das von der Schluchseewerk AG im Südschwarzwald betriebene Pumpspeicherkraftwerk Häusern, das den Schluchsee als Oberbecken und das Schwarzabecken als Unterbecken nutzt. Es ist Teil einer dreistufigen Kraftwerkstreppe, die mit den weiteren Kraftwerken in Witznau und Waldshut vom Schluchsee bis zum Rhein reicht. Die bestehende Gestattung für die Oberstufe Häusern, die von 1928 datiert, läuft am 16. März 2017 aus. Für den Weiterbetrieb ist eine neue wasserrechtliche Zulassung erforderlich.

Nach der Planung der Schluchseewerk AG soll die Nutzung im Wesentlichen weitergeführt werden wie bisher. Aber es soll auch einige Änderungen geben: so etwa die Abgabe von Mindestabflüssen in die Bäche und Flüsse wie beispielsweise die Schwarza, eine verlässliche Rahmenregelung für die Stauhöhen im Schluchsee sowie die Aufgabe der bisherigen Bewirtschaftung des Titisees zugunsten eines natürlicheren Abflussregimes als bisher.

Nicht Gegenstand des Verfahrens sind die baulichen Anlagen wie Staumauern oder Kraftwerksgebäude. Diese wurden 1928 unbefristet genehmigt und ihr betriebsgemäßer Zustand wird laufend überwacht. Nur kleinere bauliche Änderungen sind beabsichtigt - etwa an der Stauanlage am Auslauf des Titisees. Von der Planung berührt sind insgesamt neun Gemeinden rund um Schluchsee und Titisee, nämlich Feldberg, Grafenhausen, Häusern, Hinterzarten, Höchenschwand, Lenzkirch, Ühlingen-Birkendorf, Schluchsee und Titisee- Neustadt.

Wasserrechtliches Verfahren für Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG - Anhang 1
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