Wasserstände in Bächen und Flüssen im Enzkreis weiterhin zu niedrig

Arnbach in Ellmendingen: Der Wasserstand ist fast wieder so niedrig wie vor den Niederschlägen am Wochenende.
Arnbach in Ellmendingen: Der Wasserstand ist fast wieder so niedrig wie vor den Niederschlägen am Wochenende.

Landratsamt beschränkt die Wasserentnahme durch Rechtsverordnung

Die Niederschläge am Wochenende und zum Wochenbeginn haben zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Wasserführung in unseren Gewässern geführt. Das Landratsamt Enzkreis hat daher eine Rechtsverordnung erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern für die nächsten Wochen verbietet. Das Verbot tritt am 3. September in Kraft.


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„Um die Bevölkerung und insbesondere die Landwirtschaft so wenig wie möglich zu beschränken, hat die Wasserbehörde auch in der Hoffnung auf nachhaltige Niederschläge so lange wie möglich mit dieser Beschränkung des Gemeingebrauchs gewartet“, betont Erster Landesbeamter Wolfgang Herz. Der Wassermangel im Gewässer führt zu einer Erhöhung der Wassertemperatur und der Schadstoff-Konzentrationen bei gleichzeitigem Mangel an Sauerstoff. „Damit sich die Gewässer in den nächsten Monaten so gut wie möglich von der Trockenheit erholen können, ist die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen bis zum 17. Oktober verboten“, so Umwelt-Dezernent Herz.

Im dritten trockenen Sommer in Folge ist in der Region in diesem Jahr nur rund die Hälfte der bisher üblichen Niederschlagsmenge gefallen. Die Böden sind tiefgreifend ausgetrocknet und nehmen das Niederschlagswasser bei Regenfällen nahezu vollständig auf. „Deshalb ist der Wasserstand nach den aktuellen Niederschlägen auch nur kurzzeitig angestiegen“, erläutert Axel Frey, Leiter des Umweltamts. Inzwischen sei das Abfluss-Hoch vorüber und die Wasserstände näherten sich wieder dem langjährigen Minimum.

Für den Enzkreis ist es das zweite Mal nach 2018, dass zum Schutz der Gewässer eine derartige Maßnahme ergriffen werden muss, bedauert Landrats-Vize Wolfgang Herz. Wie schon vor zwei Jahren warnt er vor dem generellen Klimatrend: „Wenn im Winter Niederschlag vermehrt als Regen und weniger als Schnee fällt und dann sommerliche Trockenperioden länger andauern, werden solche Einschränkungen künftig öfter notwendig werden.“

Die Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Enzkreis (RVO Wasserentnahmebeschränkung) kann auf der Enzkreis-Homepage unter www.enzkreis.de/Umweltamt nachgelesen werden. Weitere Informationen gibt es im Umweltamt bei Frau Gross unter Tel. 07231 308-9392 oder per E-Mail an Angelika.Gross@enzkreis.de

Landratsamt Enzkreis