Weitere Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg aufgehoben

Modernisierungsstrategie für die Trinkwasserversorgung 

In den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Uckermark wurden insgesamt 14 Wasserschutzgebiete durch eine von Brandenburgs Umweltminister unterzeichnete Rechtsverordnung aufgehoben.


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Das Umweltministerium setzt damit die Modernisierungsstrategie zur Schutzgebietskulisse für die Trinkwasserversorgung konsequent fort.

Das Brandenburgische Umweltministerium überprüft neben der Neufestsetzung sukzessive die Erforderlichkeit von Wasserschutzgebieten, die seinerzeit nach DDR-Recht festgesetzt worden sind und aufgrund der Überleitungsregelung des § 15 Absatz 4 Brandenburgischen Wassergesetzes fortgelten.

Die zu den aufgehobenen Wasserschutzgebieten gehörenden Wasserwerke beziehungsweise Anlagen wurden allesamt bereits stillgelegt oder dienen nicht mehr der öffentlichen Wasserversorgung und sind auch zukünftig nicht zur öffentlichen Wasserversorgung vorgesehen. Gründe hierfür sind Verschleiß der Anlagen, Unwirtschaftlichkeit und Grenzwertüberschreitungen.

Die öffentliche Wasserversorgung der betroffenen Versorgungsgebiete ist in allen Fällen durch andere Wasserwerke in ausreichender Menge und beanstandungsfreier Qualität gesichert.

Das Fortbestehen dieser Wasserschutzgebiete zum Wohl der Allgemeinheit ist nicht mehr erforderlich. Mit ihrer Aufhebung fallen auch die ausgesprochenen Verbote und Nutzungseinschränkungen weg. Hiermit werden die betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer deutlich entlastet. Die Gemeinden erlangen Planungssicherheit für zukünftige Nutzungen der nun von Verboten und Einschränkungen befreiten Flächen.

Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Mit der jüngsten Aufhebungsverordnung sind nun 770 Wasserschutzgebiete durch insgesamt 62 Rechtsverordnungen landesweit aufgehoben worden.

Die Siebente Verordnung über die Aufhebung von Wasserschutzgebieten ist am 17. April 2018. im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II veröffentlicht und im Internet unter www.landesrecht.brandenburg.de zu finden.

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) direkter Link zum Artikel