Weservertiefung weiterhin erreichbar
Zum heutigen (12.09.2016) Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Verfahren des BUND gegen die Weseranpassung erklärt der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner:
"Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist angesichts der bereits erfolgten Hinweisbeschlüsse keine besondere Überraschung. Die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel sind insgesamt heilbar, eine rechtsgültige Planfeststellung zur notwendigen Weservertiefung ist weiterhin erreichbar.
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