Weservertiefung weiterhin erreichbar

Zum heutigen (12.09.2016) Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Verfahren des BUND gegen die Weseranpassung erklärt der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner:

"Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist angesichts der bereits erfolgten Hinweisbeschlüsse keine besondere Überraschung. Die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel sind insgesamt heilbar, eine rechtsgültige Planfeststellung zur notwendigen Weservertiefung ist weiterhin erreichbar.


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Der Bund als Vorhabensträger ist nun gefordert, durch eine Aufsplittung der Planverfahren zu einer zügigen Heilung der festgestellten Mängel zu kommen. Die Vertiefung der Außenweser ist angesichts der anhaltenden Entwicklung der Seeschifffahrt von herausragender Bedeutung für den Hafenstandort."

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