Wiederverwendung von kommunalem Abwasser – Neuer Zeitschriftenbeitrag von Rechtsanwalt Janosch Neumann

Wasserrecht

Am 28.05.2018 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung“ vorgelegt (COM(2018) 337).


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Gegenstand des Verordnungsentwurfs ist die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Ziel ist es, die Bewässerungssituation in der Landwirtschaft zu entlasten und den sog. Wasserstress zu verringern, auch und gerade in Zeiten des Klimawandels.

Paradigmenwechsel bei der Abwasserentsorgung?

Sollte der Verordnungsentwurf beschlossen werden, könnte er in Anlehnung an das Kreislaufwirtschaftsrecht den Anstoß für einen Paradigmenwechsel bei der Abwasserentsorgung geben: Wassersparen als „Abwasservermeidung“, Behandlung mit anschließendem Zweck zur Wiederverwendung in der Landwirtschaft als „Abwasserverwertung“, Behandlung mit anschließender Einleitung in ein Gewässer als „Abwasserbeseitigung“. Gleichzeitig könnte sich ein Markt für aufbereitetes kommunales Abwasser entwickeln, der insbesondere für die Betreiber von kommunalen Kläranlagen interessant sein wird. Erste Potenzialstudien existieren bereits.

Durch die „Hintertüre“ zur vierten Reinigungsstufe?

Vor diesem Hintergrund hat unser Rechtsanwalt und Experte im Umweltrecht Janosch Neumann in der aktuellen Ausgabe 3/2018 der Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht (W+B) einen Aufsatz mit dem Titel „Wiederverwendung von kommunalem Abwasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft: Durch die „Hintertüre“ zur vierten Reinigungsstufe?“ veröffentlicht. Einen Auszug können Sie hier abrufen. Ein weiterer Beitrag unseres Rechtsanwalts Janosch Neumann zum selben Thema ist zudem in der aktuellen Ausgabe des juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht (10/2018, Anmerkung 1) erschienen. Den Beitrag können Sie hier abrufen.

Bei Fragen zum Thema Wiederverwendung von kommunalem Abwasser sowie zu allen weiteren wasserrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt Janosch Neumann gerne zur Verfügung.

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