WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz tritt in Kraft

Ferlemann: Kompetent, leistungsstark und zuverlässig

Heute tritt das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

"Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die WSV bleibt, was sie ausmacht: Kompetent, leistungsstark und zuverlässig in der Region verwurzelt zu sein. Die WSV-Reform ist die umfangreichste Anpassung der Bundeswasserstraßenverwaltung der letzten 40 Jahre. Sie erfolgt Schritt für Schritt im laufenden Betrieb und unter Einbindung der Beschäftigten. Alle Standorte der Ämter bleiben erhalten."

Die organisatorischen Änderungen umfassen Folgendes:

  • Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trägt nun den Namen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV). Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Länder ab.
  • Die zentrale Steuerung der WSV erfolgt durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Diese wurde bereits im Mai 2013 eingerichtet und hat ihre Zentrale in Bonn.
  • Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen Ämter der WSV zu verkehrsrevierbezogenen Einheiten, sogenannten Revieren, zusammengefasst. Das Konzept der revierbezogenen Ämterstruktur befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung.

Die WSV hat derzeit rund 11.000 dauerhaft Beschäftigte. Hinzu kommen fast 900 Beschäftigte, die sich in der Ausbildung befinden. Aufgrund des hohen Instandsetzungs- und Investitionsbedarfs bei den baulichen Anlagen an den Bundeswasserstraßen erhält die WSV seit 2014 über den jährlichen Bundeshaushalt zusätzliche Haushaltsstellen für Personal.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/reform-wsv.html

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel