ZTV – Injektionsverfahren

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ZTV – Injektionsverfahren

Regelwerk – Aufruf zur Stellungnahme / Entwurf Merkblatt DWA-M 144-8

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.


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Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Injektionsverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 8 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Injektionsverfahren in nicht begehbaren Kanälen gelten für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen sowie die Anbindung von Seitenanschlüssen (auch an Linersysteme) in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden mit einem Durchmesser bis DN 800, welche hauptsächlich als Freispiegelleitungen betrieben werden.

Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Das Merkblatt DWA-M 144-8 ist eine Überarbeitung von Teilen der VSB-Empfehlung Nr. 3 „Zulaufanbindung“ und der VSB-Empfehlung Nr. 4 „Injektionsverfahren mit Isocyanat-Harzen“.

Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für Netzbetreiber als auch für Planende und Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile: Die noch bestehende Lücke im DWA-Regelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ (HA ES) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Petra Hess, hess@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (http://www.dwa.de/entwurfsportal) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)