400 Mio. € Stabilisierungshilfe von Land und Kommunen

400 Mio. € Stabilisierungshilfe von Land und Kommunen
400 Mio. € Stabilisierungshilfe von Land und Kommunen

Kommunaler Finanzausgleich

Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, das bestehende Entschuldungsprogramm für Kommunen aus Mitteln des Landes und des kommunalen Finanzausgleichs fortzusetzen und im Rahmen einer letzten Tranche abzuschließen. Für diese Stabilisierungshilfen stehen rund 400 Mio. € zur Verfügung, die besonders finanzschwachen und von hohen Fehlbeträgen betroffenen Städten, Landkreisen und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, die bislang keine Unterstützung erhalten konnten.


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Im Rahmen der Haushaltsklausur am 20./21. Juli hat das Kabinett das dazu mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Konzept beschlossen. An die künftige Haushaltsführung der Empfänger richten sich allerdings strenge Anforderungen.

Bei diesen 400 Mio. € handelt es sich um Restmittel aus dem bestehenden Entschuldungsprogramm, dem sog. Zukunftsvertrag. Mit diesen Mitteln können bis zu elf Kommunen im Umfang von bis zu 60% ihres Kassenkreditbestands entschuldet werden (s. Anlage). Die Teilnahme der Städte, Landkreise und Gemeinden ist freiwillig.

Voraussetzung dafür ist, dass die Kassenkredite je Einwohner 1.000 EUR pro Einwohner übersteigen und langjährig hohe Defizite bestehen und eine geringe Steuerkraft vorhanden ist.

Die Stabilisierungshilfen werden von allen drei Kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen und stellen damit erneut eine große staatlich-kommunale Solidarleistung dar. Zugleich legten insbesondere auch die Kommunalen Spitzenverbände großen Wert darauf, dass im Gegenzug für eine Entschuldung aus Solidarmitteln des Finanzausgleichs und des Landes sehr hohe Anforderungen an die Konsolidierungsanstrengungen verlangt werden. Dabei besteht die maßgebliche Neuerung der Stabilisierungshilfen vor allem darin, dass – anders als im Rahmen des sog. Zukunftsvertrages – nicht mehr zwingend eine Fusion oder ein nicht erreichbarer Haushaltsausgleich gefordert werden, sondern die schrittweise Umsetzung anspruchsvoller, aber machbarer Konsolidierungsmaßnahmen. Damit können nun auch die schwächsten niedersächsischen Kommunen von dem Entschuldungsprogramm profitieren.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund direkter Link zum Artikel