8,86 Euro: Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft wird wirksam

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass heute (1. Juli 2014) die Erhöhung des Branchenmindestlohns für die Abfallwirtschaft wirksam wird

"Es ist positiv, dass der Mindestlohn im Bereich der Abfallwirtschaft trotz bald bestehendem gesetzlichen Mindestlohn fortgeführt wird", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt am Dienstag in Berlin.


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Zuvor hatten sich ver.di und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf einen ab 1.
Juli 2014 geltenden neuen Mindestlohn für die Beschäftigten der Abfallwirtschaft geeinigt. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von den Ver-handlungspartnern umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt werden, damit die neue Lohnuntergrenze für alle rund 175.000 Beschäftigten in der Branche gilt.

Bei den Verhandlungen war es gelungen, den Mindestlohn nicht nur zu verlängern, sondern diesen von bisher 8,68 Euro auf zukünftig 8,86 Euro zu erhöhen. Die tarifvertragliche Regelung gilt bis zum 30. Juni 2015. Die Vertragsparteien haben weiterhin verabredet, auch über diesen Zeitraum hinaus neben dem gesetzlichen Mindestlohn einen gesonderten Mindestlohn für die Abfallbranche zu vereinbaren.

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft direkter Link zum Artikel