Ausgleichstock

Verteilungsausschuss beim Regierungspräsidium Karlsruhe vergibt 13,44 Millionen Euro an 68 kommunale Empfänger

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: „Das ist auch ein Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes“

Post mit guten Nachrichten erhalten in diesen Tagen 67 Städte und Gemeinden und ein Gemeindeverwaltungsverband vom Karlsruher Regierungspräsidium. Denn vor wenigen Tagen (am Freitag, 31. Juli 2015) fand unter Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Gabriela Mühlstädt-Grimm die erste Sitzung des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2015 statt.


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Demnach können sich die Kommunen, deren Anträge erfolgreich waren, über insgesamt 13,44 Millionen Euro für 79 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 64 Millionen Euro freuen. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hob bei der Veröffentlichung der Zahlen hervor, dass damit Infrastruktur, Arbeitsplätze und Wirtschaft gleichermaßen in der Fläche profitieren werden: „Damit leisten wir unseren Beitrag, auch den ländlichen Raum noch stärker und zukunftsfester zu machen.“

Regierungsvizepräsidentin Gabriela Mühlstädt-Grimm ging zu Beginn der Sitzung zunächst auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. Nach der Steuerschätzung von Mai 2015 könnten Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren weiterhin mit einer soliden Einnahmenbasis rechnen. Die aktuelle Prognose der Steuerschätzer gehe von einem Anstieg der Steuereinnahmen von rund 634 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 733 Milliarden Euro im Jahr 2019 aus. Der Anteil der Gemeinden werde dabei kontinuierlich zunehmen und zwar von 91,3 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 104,8 Milliarden Euro in 2019.

Die Steuerschätzung gehe weiter von stabilen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus. Grund für die weiterhin insgesamt positive Entwicklung des Steueraufkommens sei die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die Beschäftigung nehme zu, die Einkommen der privaten Haushalte steigerten sich und die Gewinne der Unternehmen seien stabil.

In der ersten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen in Höhe von insgesamt 13,44 Millionen Euro € an 67 Gemeinden und einen Gemeindeverwaltungsverband. Damit werden 79 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 64 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

Die Förderschwerpunkte liegen mit 31 Bewilligungen und 3,4 Millionen Euro bei Straßen- und Verkehrseinrichtungen. Danach folgen Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen mit einem Volumen von 3,1 Millionen Euro. Für den Neubau und die Sanierung von Rathäusern wurden 2,8 Millionen Euro und für den Bau und die Sanierung von Sportstätten 1,9 Millionen Euro bewilligt. Der Rest verteilt sich auf sonstige öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Festhallen, Bauhöfe, Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge, Einrichtungen des Bestattungswesens und Kindertagesstätten.

Die geförderten Maßnahmen sind aus der beigefügten Liste zu entnehmen.

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

  • Calw 710.000 €
  • Enzkreis 24.000 €
  • Freudenstadt 633.000 €
  • Karlsruhe 3.357.000 €
  • Neckar-Odenwald-Kreis 4.131.000 €
  • Rastatt 955.000 €
  • Rhein-Neckar-Kreis 3.630.000 €
  • 13.440.000 €

Stichwort:

AUSGLEICHSTOCK

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rd. 87 Mio. € in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock.

Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen

1. Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde (primäre Aufgabe);

2. besondere Belastungen einzelner Kommunen (z. B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;

3. in - selten auftretenden - Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen also fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind. Der Verteilungsausschuss im Regieriungsbezirk Karlsruhe tagt zweimal jährlich: Im Sommer und im Herbst.

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