BDEW zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission

Heute findet im Bundeswirtschaftsministerium die Anhörung zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission statt

"Die von der Monopolkommission geforderte zentrale Regulierung der Wasserwirtschaft würde die Nachhaltigkeit, die Substanzerhaltung und die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung aufs Spiel setzen.


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Es ist nicht erkennbar, dass weitergehende Impulse für die Belange Qualität, Versorgungssicherheit und Ökologie gesetzt werden. Ähnliche Regulierungsforderungen hatte die Kommission im Übrigen bereits in früheren Gutachten erhoben. Diese hatte die Bundesregierung abgelehnt, ebenso der Bundesrat.

Die Monopolkommission fordert in ihrem Gutachten zudem, dass sich eine Wirtschaftstätigkeit von Kommunen auf Bereiche natürlicher Monopole konzentrieren sollte. Der BDEW weist demgegenüber mit Nachdruck auf den Beitrag hin, den die kommunalen Unternehmen in der Energiewirtschaft beispielsweise in den Bereichen Handel, Vertrieb und Erzeugung für den energiewirtschaftlichen Wettbewerb leisten. In der Energiewirtschaft sind in den vergangenen Jahren zudem erhebliche Fortschritte für mehr Wettbewerb erzielt worden. In puncto niedriger Marktkonzentration im Stromerzeugungs- und Gasimportsegment belegt Deutschland im europäischen Vergleich sehr gute Plätze. Im Vertriebssegment hat Deutschland die größte Diversifikation in Europa. Der deutsche Strom- und Gashandelsmarkt weisen höchste Liquidität auf.

Mit Blick auf die Forderungen der Kommission zur Wasserwirtschaft sind gerade vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes Aufwand und Nutzen von Regulierungen abzuwägen. Aufgrund der überwiegend ortsnahen und regionalen Trinkwasserversorgung und der dementsprechenden kommunalen bzw. regionalen Struktur der Wasserversorgung ist der Aufwand einer flächendeckenden Regulierung erheblich und vor dem Hintergrund der ausführlichen und bereits bestehenden Regularien auch nicht zielführend.

Die öffentliche Wasserversorgung unterliegt als Teil der Daseinsvorsorge der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Die Wasserrahmenrichtlinie stellt klar, dass 'Wasser keine übliche Handelsware' ist. Deswegen wurden Liberalisierungsbestrebungen im Sinne eines Wettbewerbs im Markt sowohl von der EU als auch von Deutschland eine klare Absage erteilt.

Als Lebensmittel Nr. 1 ist Trinkwasser unverzichtbar und durch nichts zu ersetzen. Hinsichtlich seiner Qualitätsanforderungen wird es umfassend und verbindlich geregelt. Es gilt in allen Wertschöpfungsstufen als schützenswertes Gut und unterliegt daher einer strengen Aufsicht durch die Umwelt- und Gesundheitsbehörden.

Der derzeit gültige Ordnungsrahmen gewährleistet eine umfassende Preis- bzw. Gebührenaufsicht durch Kartell- und Kommunalaufsichtsbehörden sowie durch gerichtliche Nachprüfung. Die Preise werden überwiegend durch demokratisch legitimierte Gremien, den kommunalen Parlamenten, festgelegt."

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel