Bekenntnis zu fairem Wettbewerb

BDE: Erneute Warnung des Bundeskartellamtes vor Rekommunalisierung ernst nehmen

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat anlässlich der erneuten Forderung des Bundeskartellamtes nach fairem Wettbewerb zwischen Unternehmen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft den allgemeinen Trend zur Rekommunalisierung bisher privat erbrachter Dienstleistungen scharf kritisiert.


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BDE-Präsident Peter Kurth: „In den zurückliegenden Monaten haben die Monopolkommission, das Bundeskartellamt und der Bund der Steuerzahler eindringlich vor den negativen Auswirkungen kommunaler Wirtschaftstätigkeit gewarnt. Insbesondere in der Entsorgungswirtschaft erleben wir seit längerer Zeit einen massiven Trend zur Rekommunalisierung. Damit verbundene finanzielle Risiken für den Bürger werden vollständig ausgeblendet. Stattdessen werden immer wieder neue Privilegien für die öffentliche Hand eingefordert, die mit einem fairen Wettbewerb unvereinbar sind.“

Der BDE unterstützt deshalb nachdrücklich die Forderung des Bundeskartellamtes, wonach für die wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Unternehmen dieselben wettbewerbsrechtlichen Regeln gelten müssen wie für die Privatwirtschaft. Diese Forderung ist eine der Kernaussagen eines Arbeitspapiers für den Arbeitskreis Kartellrecht des Bundeskartellamtes. Die im Zuge der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung eingeführte Ausnahme, öffentlich-rechtliche Gebühren der Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt zu entziehen, weist vor diesem Hintergrund in die falsche Richtung.

Peter Kurth weiter: „Die Doppelrolle des Staates als Marktteilnehmer und Hoheitsträger birgt ein erhöhtes Diskriminierungspotential gegenüber privaten Wettbewerbern. Dennoch werden klare Empfehlungen etwa des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission, Auswüchsen kommunaler Wirtschaftstätigkeit Einhalt zu gebieten, nur zu den Akten genommen, wirtschaftswissenschaftlicher Sachverstand ignoriert.“

Der BDE fordert, dass die wirtschaftliche Betätigung des Staates dort, wo auch private Unternehmen Leistungen erbringen können, stetig hinterfragt werden muss. Aktuelle Insolvenzen von Stadtwerken wie zum Beispiel in Gera zeigten augenfällig die großen finanziellen Risiken kommunalwirtschaftlichen Engagements.

Peter Kurth: „Viele Bürger wissen gar nicht, dass sich ihre Stadtwerke außerhalb der Grenzen Europas in wirtschaftliche Abenteuer begeben, deren Risiken unübersehbar sind. Wenn die öffentliche Hand wirtschaftlich tätig wird, sollte sie die damit verbundenen Vor- und Nachteile vor den Entscheidungen transparent und damit abwägbar machen.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. direkter Link zum Artikel