Bereit zum Abflug!
Ausbildungsordnungen für Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen gemäß neuer EU-Verordnung aktualisiert
Freigaben zum Abflug von Flugzeugen erteilen auf Flughäfen in Deutschland zumeist die im dualen Berufsausbildungssystem qualifizierten Fluggerätelektronikerinnen und Fluggerätelektroniker oder Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker. Teil ihrer Ausbildung sind alle Inhalte, die für eine Lizenz für luftfahrttechnisches Personal zur Freigabe von Luftfahrzeugen gemäß Teil-66 der gültigen EU-Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 relevant sind.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen