Bezirksregierung bestätigt Kölner Ausschreibungspraxis

Beschwerde der Handwerkskammer zurückgewiesen

Die Bezirksregierung Köln hat im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen die Ausschreibungspraxis der Stadt Köln überprüft und als inhaltlich vollständig rechtskonform bewertet. Gleichzeitig hat die Kommunalaufsicht damit die Beschwerde der Handwerkskammer zu Köln zurückgewiesen.


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In einem Schreiben vom 1.Dezember 2014 weist Bezirksregierung Köln die Beschwerde der Handwerkskammer zu Köln zurück: "Die aktuelle Vergabepraxis der Stadt Köln steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch mit den vergaberechtlichen Regelungen von EU, Bund und Land. Die Kommunalaufsicht hat somit weder einen Anlass noch die Möglichkeit einzuschreiten und eine Änderung des Wertgrenzenkonzeptes zu fordern."

Die Handwerkskammer zu Köln hatte in einer Pressemitteilung vom 30.September 2014 der Stadt Köln vorgeworfen, die Vergabepraxis der Stadt Köln sei rechtswidrig, weil sie seit dem 1. Januar 2014 keine Beschränkten Ausschreibungen mehr durchführe, sondern in der Regel öffentlich ausschreibt. Die Regelungen des "Wertgrenzenkonzept 2014 – Tariftreue- und Vergabegesetz NRW – Binnenmarktrelevanz" würden insbesondere gegen das Vergaberecht und Mittelstandsförderungsgesetz NRW verstoßen. Dazu hatte sie auch den Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfallen eingeschaltet und von ihm verlangt, diese angebliche rechtswidrige städtische Praxis zu beanstanden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Bezirksregierung Köln mit der Prüfung der Eingabe beauftragt.

Die Stadt Köln hatte schon mehrfach die Vorwürfe der Handwerkskammer entschieden zurückgewiesen. Die Frage, wie mittelstandsfreundlich Ausschreibungen der Stadt Köln gestaltet sind, entscheidet sich nach Auffassung der Stadt Köln nicht an der Vergabeart, sondern an dem Aufbau der Auftragslose. Hier bemüht sich die Stadt Köln, die Lose und Aufträge so zu bemessen, dass auch kleinere Unternehmen in der Lage sind, sich um die Arbeiten zu bewerben. Das erfordert für die einzelnen Verwaltungsstellen einen besonderen Einsatz, der aber im Sinne der regionalen Wirtschaftsförderung geleistet wird. Regionale Firmen werden durch Öffentliche Ausschreibungen nicht benachteiligt, denn ihnen allen steht die Teilnahme durch dieses deutlich transparentere Verfahren offen. Ein Vergleich der Auftragszahlen sowie der Zahlungsvolumen bestätigen, dass die regionale Wirtschaft auch nach Inkrafttreten des Wertgrenzenkonzeptes 2014 gleichbleibend viele Aufträge erhält. Insofern betrachtet die Stadt Köln der Kritik der Handwerkskammer als völlig unbegründet.

Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro können nach der VOB, z.B. für Bauleistungen, Aufträge freihändig vergeben werden, alle größeren Aufträge werden dann öffentlich ausgeschrieben. Bei allen anderen Leistungen können freihändige Vergaben bis zu 20.000 Euro erfolgen. Auch hier verzichtet Köln bei größeren Vergaben auf die frühere "Beschränkte Ausschreibung", sondern schreibt sofort öffentlich aus.

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