Bundeskartellamt eröffnet Prüfverfahren wegen der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin

Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe

Das Bundeskartellamt hat heute ein Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin eingeleitet. Zuvor hatten die GASAG Berliner Gaswerke AG und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Beschwerde eingereicht.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellames: "Wir haben die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin gebeten, uns Unterlagen wie z.B. die Angebote der Bieter und Details zur Bewertung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens werden wir jetzt prüfen, ob die Wertung und Auswahlentscheidung bei der Konzessionsvergabe für das Gasnetz in Berlin gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften verstoßen."

Das Bundeskartellamt ist bereits 2012 auf Wunsch der zuständigen Senatsverwaltung zum Auswahlverfahren für die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas konsultiert worden. Über viele Details des Vergabeverfahrens konnte Einvernehmen erzielt werden. Das Amt hatte aber auch - zuletzt im Dezember 2013 - auf kritische Punkte, wie zum Beispiel den sehr weiten Umfang der „change-of-control“-Klausel hingewiesen.
Die Bewertung der Angebote und die derzeitige Auswahlentscheidung sind allein durch die zuständige Berliner Senatsverwaltung ohne Beteiligung des Bundeskartellamtes erfolgt.

Bundeskartellamt direkter Link zum Artikel