Bundesregierung legt Sonderbericht zum Bürokratieabbau vor

Recht — Unterrichtung — hib 821/2023

Die Bundesregierung hat einen Sonderbericht mit dem Titel „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ (20/9000) vorgelegt.


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Wie die Bundesregierung darin schreibt, sei ihr „bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ ein wichtiges Anliegen. Ziel des Berichtes sei es, darzustellen, was die Bundesregierung in diesen Bereichen bereits unternommen habe und noch unternehmen wolle. Unter anderem wird in dem Bericht auf das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV verwiesen, dessen Eckpunkte dem Bericht als Anlage beigefügt sind. Zudem fasst der Bericht überblickartig und in Politikfeldern gegliedert abgeschlossene, laufende und geplante Maßnahmen in den Bereichen zusammen. „Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren“, heißt es dazu

Ferner gibt die Bundesregierung Auskunft über „Querschnittsmaßnahmen“ zur besseren Rechtssetzung und zum Bürokratieabbau, etwa den Digitalcheck, Praxischecks und Reallabore. Auch auf die deutsch-französische Initiative zum Bürokratieabbau wird in dem Bericht verwiesen.

Der als Unterrichtung vorliegende Bericht soll am Mittwoch, 8. November 2023, erstmals im Plenum beraten werden.

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