Entwurf für Nachtragshaushalt 2024 zugeleitet

Haushalt — Gesetzentwurf — hib 580/2024

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (20/12770) zugeleitet. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2024 wird in der Haushaltswoche vom 10. September bis 13. September 2024 gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2025 (20/12400) aufgerufen.


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Demnach sind für das laufende Jahr nun Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Ursprünglich lag das Soll bei 476,8 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll mit 50,3 Milliarden Euro ebenfalls höher ausfallen. Ursprünglich war für dieses Jahr eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Nettokreditaufnahme liegt laut Entwurf genau im Rahmen der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Höhe. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ermöglicht die Neuberechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme. Gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Haushalt für 2024 ist aufgrund der schwachen konjunkturellen Entwicklung eine höhere Kreditaufnahme möglich.

Einnahmeseitig fallen die Steuereinnahmen laut Nachtragsentwurf geringer aus als ursprünglich veranschlagt. Sie werden auf 374,4 Milliarden Euro taxiert, 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Allerdings sind im Einzelplan 60 nunmehr eine Globale Mehreinnahme in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie eine deutlich geringere Globale Mindereinnahme (-0,4 Milliarden Euro statt -2,0 Milliarden Euro) veranschlagt.

Grund für den Nachtragshaushalt sind unter anderem deutlich höhere Ausgaben für „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“. Sie werden aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, geleistet. Ursprünglich waren im Wirtschaftsplan des Sondervermögens dafür zehn Milliarden Euro veranschlagt, mit dem Nachtragshaushalt sind nun 19,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Zudem sollen die Einnahmen des Sondervermögens aus dem Emissionshandel geringer ausfallen, und zwar um 1,6 Milliarden Euro auf 6,6 Milliarden Euro. Zum Ausgleich der höheren Ausgaben und geringeren Einnahmen ist im Nachtragshaushalt eine Zuweisung an das Sondervermögen in Höhe von 10,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Mit dem Nachtragshaushalt werden auch die Ansätze für das Bürgergeld und die Kosten für Unterkunft und Heizung nach oben korrigiert. Waren für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bislang 46,8 Milliarden Euro etatisiert, sind es mit 50,5 Milliarden Euro nun 3,7 Milliarden Euro mehr als geplant.

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