Finanzielle Entlastung der Kommunen

Entlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der - im Vorgriff auf das geplante Bundesteilhabegesetz - einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen leisten soll. Sie begrüßen die Absicht des Gesetzentwurfs, eine Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe zu erreichen.


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Der Bundesrat bekräftigt jedoch erneut seine Erwartung, dass das neue Bundesteilhabegesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährliche Entlastung der Länder und Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro sicherstellt. Die Länder begrüßen auch die im Entwurf enthaltene finanzielle Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Sie halten es aber für erforderlich, die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung zu verstetigen und fordern daher, den Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils dauerhaft zu erhöhen. Zudem möchten sie erreichen, dass sich der Bund auch im Jahr 2019 mit zusätzlich 100 Millionen Euro an den Betriebskosten der Kinderbetreuung beteiligt.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich entlasten. Dies erfolgt durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem realisiert der Entwurf auch einen Teil der vorgesehenen Entlastung der Länder, indem der Bund das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro aufstockt. Die Entlastungen sollen den Ländern und Gemeinden helfen, die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bewältigen zu können.

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