Gesetzentwurf des Bundesrates für Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.
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