Ingbert Liebing zu Preisbremsen auf der Zielgeraden

Mehr Klarheit für alle und bevorstehende Kraftanstrengung zugleich

Heute hat sich der federführende Bundestagsauschuss für Klimaschutz und Energie final mit den Gesetzentwürfen zu den sogenannten Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas befasst. Mehrere Anregungen des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) wurden in dem parlamentarischen Prozess aufgegriffen und berücksichtigt.


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Dazu Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, in einer Ersteinschätzung: 

„Es ist gut, dass mit der Einigung der Koalitionspartner jetzt Klarheit kommt, wie die Energiepreisbremsen ausgestaltet werden sollen. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für die Stadtwerke bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Aber es ist das Ziel, dass die Entlastungen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen. In den Stadtwerken erleben wir täglich verzweifelte Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. Deshalb sind die Preisbremsen dringend nötig.

Wir warnen allerdings dringend davor, eine sozial gerechtere Ausgestaltung der Preisbremsen über die Energieversorger erreichen zu wollen. Das gilt sowohl für ein haushaltsbezogenes Basiskontingent und die Berücksichtigung von Haushaltsgrößen als auch für Obergrenzen. Daten dazu liegen unseren Unternehmen nicht vor. Ihre Erhebung durch die Unternehmen würde ein sehr komplexes und unsicheres Unterfangen darstellen. Massive Datenschutzprobleme kämen hinzu. Stattdessen muss Sozialpolitik weiterhin staatliche Aufgabe bleiben. Es sollte daher dem Vorschlag der Gas-Kommission gefolgt werden, und ein direkter Finanzkanal zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern geschaffen werden, über den ein sozialer Ausgleich direkt möglich ist.

Eine kluge Entscheidung der Abgeordneten ist die Absage an die plötzliche Streichung der Entgelte für dezentrale Erzeugung („vermiedene Netznutzungsentgelte“ - vNNE). Alles andere hätte – wie im Gesetzentwurf vorgesehen - eine fatale Folge für die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gehabt, die Wärmewende behindert und ein verheerendes Signal für künftige Investitionen ausgelöst.

Der Abschöpfungsmechanismus zur Finanzierung der Strompreisbremse bleibt ein grundsätzlicher Fehler, weil nicht Gewinne, sondern Erlöse abgeschöpft werden – auch dann, wenn gar keine Gewinne entstehen. Das muss, wenn die Folgen im kommenden Jahr offenkundig werden, in einem Reparaturgesetz bereinigt werden. Immerhin wollen die Koalitionspartner Verbesserungen für Biogasanlagen und Altholzanlagen zur Verhinderung von Überabschöpfungen vorsehen. Das ist ausdrücklich anzuerkennen, wird aber wahrscheinlich das Problem der Bioenergie bei der Erlösabschöpfung nicht vollständig lösen. Eine gute Nachricht für viele PPAs (soweit sie als Abschöpfungsgrundlage anerkannt werden): Auch bei einem niedrigen Ausschreibungszuschlag beginnt die Abschöpfung erst bei 9 Cent/kWh. Ebenfalls positiv ist der ins EEG eingeführte Inflationsausgleich bei den Höchstwerten.  

Lob und Anerkennung verdient, dass organisatorische Mängel des Gesetzentwurfes und Widersprüche zwischen den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme aufgelöst werden. Indem Informationspflichten, Fristen und Vorgaben zur Preisgestaltung klargestellt und vereinheitlicht werden, wird das Gesetz für die Stadtwerke handhabbarer. Angesichts der späten Beschlussfassung kurz vor Weihnachten bleibt es aber ein extrem ambitionierter Zeitplan, alle vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen.

Unverständlich ist die Verordnungsermächtigung zur Einbeziehung der Steinkohleverstromung in die Erlösabschöpfung – nachdem man viele Steinkohlekraftwerke erst gerade wieder zur Begrenzung des Gasverbrauchs an den Markt zurückgeholt hat. Dafür sehen wir bis auf Weiteres keine Rechtfertigung und sinnvolle Anwendung. Im Gegenteil: Für die betroffenen Unternehmen ist das ein weiteres Signal der Unsicherheit für ihre Anlagen und ihren Geschäftsbetrieb.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel