"Jetzt mehr Bürokratieabbau und Investitionsförderung umsetzen"

Zum Beschluss des Jahressteuergesetzes 2024 durch das Bundeskabinett sagt Dr. Ralph Wiechers, Leiter der Abteilung Steuern:

„Das Jahressteuergesetz 2024 bietet die Chance, die im Wachstumschancengesetz unter die Räder gekommenen Maßnahmen zum Abbau von Steuerbürokratien erneut auf die Tagesordnung zu setzen.  Wirksamen Anreizen für Investitionen müssen endlich zum Durchbruch verholfen werden. Die bisher geltende Begrenzung der degressiven Abschreibung auf neun Monate geht an der betrieblichen Realität vorbei.“


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​​​​„Mit dem Mobilitätsbudget wird eine Forderung der Wirtschaft aufgegriffen. Doch um das ursprünglich vorgesehene Ziel der Vereinfachung zu erreichen, sind Anpassungen dringend geboten – etwa die Ausgestaltung als steuerliches Wahlrecht und die Streichung der betragsmäßigen Obergrenze.“
 
„Kritisch sehen wir die geplante Änderung des Begriffs der Werklieferung im Umsatzsteuerrecht. Denn diese Regelung wird praktisch nur schwer umsetzbar sein. Auf diese Maßnahme sollte bestenfalls ganz verzichtet werden.“

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