Kein Grund zur Empörung bei Investitionsförderung
Gesetzentwurf des Landes zur Verteilung der Investitionsmittel an die NRW-Kommunen ist sachgerecht und ausgewogen
Mit Unverständnis reagiert der Städte- und Gemeindebund NRW auf die Kritik einiger Ruhrgebietskommunen an dem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Weiterleitung der vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel an die NRW-Kommunen. "Von einer ‚Gießkanne‘ kann überhaupt nicht die Rede sein", stellte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf klar.
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